Subventionen in den Einsatz von Beschneiungsanlagen
Nachdem in der Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf meine Schriftliche Anfrage vom 30.11.2016 unter der Antwort auf Frage 8b seitens der Staatsregierung auf einen Veränderungsprozess im Wintersport-Tourismus, der durch Subventionen in den Einsatz von Beschneiungsanlagen volkswirtschaftlich verträglich zu gestalten sei, hingewiesen wurde, frage ich die Bayerische Staatsregierung wie durch immer mehr Beschneiungsanlagen und beschneite Fläche in Bayern „ein Veränderungsprozess im Wintersport-Tourismus “ gestaltet werden kann, warum vor diesem Hintergrund die Erlaubnisse zur Beschneiung auch für subventionierte Anlagen unbefristet vergeben werden und wie die Staatsregierung diesen von ihr benannten Veränderungsprozess charakterisiert?
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