4. März 2013

NOlympia: Glückwunsch an die Schweiz!

Wieder einmal denken die Bürgerinnen und Bürger nachhaltiger als die meisten ihrer politischen Vertreterinnen und Vertreter

Am gestrigen Sonntag haben die Bürger*innen des Kantons Graubünden in der Schweiz entschieden: Olympische Spiele 2022 nicht mit uns! Wir können ihnen zu dieser Entscheidung nur von ganzem Herzen gratulieren. Denn erneut wurde mit dieser Entscheidung vorgeführt, was inzwischen schon keinen mehr überrascht: Die zwangsbeglückten Einwohner*innen der auserkorenen Olympiastätten denken sowohl ökologisch als auch finanziell nachhaltiger als die meisten ihrer politischen Vertreter*innen. Nach dem NEIN in der Schweiz wird klar: Mit den geltenden Reglements und Vertragsbedingungen des IOC (International Olympic Committee) ist es nicht mehr zu verantworten, Olympische Winterspiele in den Alpen durchzuführen

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Landesentwicklungsprogramm: Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 7 wie folgt zu ändern:
In Punkt 7.1.1 „Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft“ werden folgende neue Ziele eingefügt:
(Z) Landschaften und Landschaftsteile, die sich wegen ihrer Ursprünglichkeit, ihres Wertes als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, ihres besonderen ökologischen Gefüges oder wegen ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit, wegen ihrer erdgeschichtlichen besonderen Bedeutung sowie ihrer Erholungseignung auszeichnen, sind in der jeweils geeigneten Form vertraglich oder hoheitlich zu sichern und zu pflegen.

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Landesentwicklungsprogramm: Energieversorgung

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 6 wie folgt zu ändern:
Punkt 6.1 erhält folgende neue Fassung:
6.1 Grundsätzliches
6.1.1 (G) Das Energieversorgungssystem in Bayern, bestehend aus Anlagen zur Energieerzeugung und -umwandlung, Energienetzen und Energiespeichern, soll langfristig zu einem System klimaneutraler und ressourcenschonender Energieerzeugung umgebaut werden.

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Landesentwicklungsprogramm: Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 5 wie folgt zu ändern:
Der Punkt 5.4.1 „Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen“ wird durch folgende Ziele ergänzt:
(Z) Die landesweit bedeutsamen Bereiche für die Landwirtschaft werden durch Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in den regionalen Raumordnungsplänen konkretisiert und gesichert.
(Z) Die gentechnikfreie Land- und Forstwirtschaft ist umfassend und langfristig zu sichern. Die Etablierung gentechnikfreier Regionen wird gefördert und unterstützt.

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Landesentwicklungsprogramm: Tourismus

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 5 wie folgt zu ändern:
1. Es wird folgender neuer Punkt 5.4 „Tourismus“ eingefügt:
5.4 Tourismus
(Z) Die langfristige Sicherstellung und der Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft sollen bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit einem eigenständigen Gewicht berücksichtigt werden. Es sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Bayern am Wachstum der Tourismusbranche angemessen Anteil hat. Dabei soll vorrangig eine zunehmende Verbesserung der Qualität und Umweltverträglichkeit der Tourismusangebote angestrebt werden. Auf eine flexible Angebotsstruktur soll hingewirkt werden.

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Landesentwicklungsprogramm: Bodenschätze

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 5.2 „Bodenschätze“ wie folgt zu ändern:
1. In Punkt 5.2.1 wird im Ziel (Z) zwei das Wort „bedarfsunabhängig“ durch „bedarfsabhängig“ ersetzt.
2. In Punkt 5.2.2 werden die bisherigen Grundsätze (G) zu Zielen (Z) hochgestuft.

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Biodiversitätsstrategie umsetzen VII: Forschung Klimakatastrophe und Biodiversität – Neuorientierung des Schutzgebietsregimes

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Auswirkungen der Klimakatastrophe auf die Artenvielfalt und auf Ökosysteme umfassend erforschen zu lassen. Mit dem Forschungsprogramm soll der mögliche Bedarf für eine Neuorientierung des Schutzgebietsregimes ermittelt werden.

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