Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Politik
Thema Natur & Klima

Denkmalschutz der Gebäude des ehemaligen Fliegerhorstes Penzing

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.12.2021 mit Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 31.01.2022

1. Welche Gebäude des ehemaligen Fliegerhorstes Penzing stehen aktuell unter Denkmalschutz bzw. sind erhaltungswürdig?
Das Baudenkmal „Fliegerhorst Penzing“ ist mit sämtlichen zugehörigen baulichen Anlagen seit dem Jahr 2013 wie folgt in die Denkmalliste eingetragen (Inv.Nr.: D-1-81-132-29):

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Abschuss des im Chiemgau gesichteten Wolfs

Ich frage die Staatsregierung, wie begründet die Expertenkommission der Regierung von Oberbayern, dass die Entnahme des im Chiemgau gesichteten Wolfes gerechtfertigt ist, da die Kommission gleichzeitig in ihrer Bewertung vom 23. Dezember 2021 unter 2. zu dem Schluss kommt, dass „..für die einzelnen Vorfälle keine unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit des Menschen…“ abzulesen sei und warum kommt hier die Expertenkommission zu dem Schluss, dass eine Vergrämung mit vorausgegangener Betäubung und Besenderung des Wolfes nicht zumutbar durchzuführen sei?

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Ökologisch wertvolle Flächen auf dem Gelände des Fliegerhorstes Penzing

Die Konversion des Fliegerhorstes Penzing wird derzeit heftig diskutiert. Dabei sind mehrere verschiedene Ansätze einer künftigen Nutzung denkbar. Militärische Liegenschaften haben fast immer auch einen hohen ökologischen Wert. Dies sollte bei künftigen Nutzungen rechtzeitig erfasst und bei Planungen entsprechend beachtet werden. Weiterhin ergibt sich die Möglichkeit, Ökokontoflächen zu schaffen, ohne auf intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen zugreifen zu müssen.

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Mögliche Ansiedlung der Firma Intel in Penzing

Ich frage die Staatsregierung, inwieweit sie über die Pressemeldungen der letzten Tagen hinausgehende Erkenntnisse hat, dass das Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes Penzing
als Produktionsstandort für den Chiphersteller Intel nicht mehr infrage kommt, welche Maßnahmen sie betrieben hat, damit der Standort Penzing für die Firma Intel weiterhin infrage kommen könnte und wann die Entscheidung über die Standortwahl des Unternehmens final erwartet wird?

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Seilbahnförderung und Förderung künstlicher Beschneiung in Bayern – Stand 2021

Der Wintertourismus in Bayern steht unter dem Einfluss der Klimakrise. Prognosen sagen weiter sinkende Schneesicherheit vorher, in der Wissenschaft ist der „Christmas–Easter Shift“ ein bekanntes Phänomen, Wintersportorte schaffen bereits Angebote fernab der Pisten für einen Winterurlaub ohne Schnee. In der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage vom 7. Juli 2021 (Drs. 18/18710) betont auch das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) die gravierenden Folgen der Klimakrise für den Skitourismus und die daraus resultierende Notwendigkeit für Wintersportdestinationen, andere Tourismussegmente zu erschließen. Dennoch setzen viele Skigebiete weiter auf künstliche Beschneiung. Die Staatsregierung fördert neben der Modernisierung von Seilbahnen auch den Neu- und Ausbau von Anlagen für künstliche Beschneiung aus verschiedenen Haushaltstiteln.

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Haushalt 2022 ohne Richtung und ohne Ziel

„Wohin geht die Reise unseres Landes, Herr Söder? – denn der Haushalt 2022 lässt keine Richtung und kein Ziel erkennen“, sagt der Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Ludwig Hartmann, im Vorgriff auf die Haushaltsberatungen in der Plenarsitzung am 7. Dezember (ab 14.00 Uhr). „Hier den Klimaschutz ausrufen, aber im Haushalt 400 Millionen für den Neubau von Staatsstraßen ansetzen und bei allen Haushaltstiteln, in denen das Wort Klimaanpassung vorkommt, kürzen. Hier den Wassercent ausrufen, aber im Haushalt nicht einmal erwähnen. Der vorgelegte Entwurf hat keine Richtung und kein Ziel – genau wie der Regierungsstil des Ministerpräsidenten.“

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Sanierungsgebiete in bayerischen Bergwäldern

Im „Bergwaldbeschluss“ des Bayerischen Landtags vom 08.06.1984 wurden auch intensive jagdliche Maßnahmen beschlossen. In der Folge dieses Landtagsbeschlusses wurde anerkannt, dass Wildfütterungen in der Nähe von Sanierungsgebieten oder vorrangigen Schutzgebieten den Wildverbiss in Selbigen steigern. Deshalb wurde vor etwa 35 Jahren eine Fütterungskonzeption für alle Fütterungen im Einzugsbereich von Sanierungsgebieten oder wichtigen Schutzwäldern angeordnet. Diese Fütterungskonzeption, einschließlich der Anlage von Wintergattern, wurde in vielen staatlichen Jagden vollzogen. In den zahlreichen, oft auch kleinen, Privatjagden wurde damals aber zugestanden, dass sie bis zum Ende der jeweiligen Pachtzeit noch bestehen bleiben, dann aber aufzulösen sind. Nach verschiedenen Überprüfungen wurde das offenbar nicht vollzogen. Im Gegenteil wurden neue Fütterungen angelegt. Dabei ist nicht klar, inwieweit diese Fütterungen offiziell genehmigt wurden.

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