
Denkmalschutz der Gebäude des ehemaligen Fliegerhorstes Penzing
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.12.2021 mit Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 31.01.2022
1. Welche Gebäude des ehemaligen Fliegerhorstes Penzing stehen aktuell unter Denkmalschutz bzw. sind erhaltungswürdig?
Das Baudenkmal „Fliegerhorst Penzing“ ist mit sämtlichen zugehörigen baulichen Anlagen seit dem Jahr 2013 wie folgt in die Denkmalliste eingetragen (Inv.Nr.: D-1-81-132-29):