Im „Bergwaldbeschluss“ des Bayerischen Landtags vom 08.06.1984 wurden auch intensive jagdliche Maßnahmen beschlossen. In der Folge dieses Landtagsbeschlusses wurde anerkannt, dass Wildfütterungen in der Nähe von Sanierungsgebieten oder vorrangigen Schutzgebieten den Wildverbiss in Selbigen steigern. Deshalb wurde vor etwa 35 Jahren eine Fütterungskonzeption für alle Fütterungen im Einzugsbereich von Sanierungsgebieten oder wichtigen Schutzwäldern angeordnet. Diese Fütterungskonzeption, einschließlich der Anlage von Wintergattern, wurde in vielen staatlichen Jagden vollzogen. In den zahlreichen, oft auch kleinen, Privatjagden wurde damals aber zugestanden, dass sie bis zum Ende der jeweiligen Pachtzeit noch bestehen bleiben, dann aber aufzulösen sind. Nach verschiedenen Überprüfungen wurde das offenbar nicht vollzogen. Im Gegenteil wurden neue Fütterungen angelegt. Dabei ist nicht klar, inwieweit diese Fütterungen offiziell genehmigt wurden.
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