Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Politik
Thema Natur & Klima

Leipziger Urteil jetzt mutig umsetzen!

Danke an die Leipziger Richter für diese klare Ansage. Wir haben ein Recht auf saubere Luft in unseren Städten, weil Deutschland eben nicht nur Autoland ist, sondern vor allem Rechtsstaat. Jetzt müssen die politischen Konsequenzen aus diesem Urteil gezogen werden. Dazu braucht es vor allem Mut: Fahrverbote für Stickoxid-Schleudern sind unerlässlich und müssen durch die blaue Plakette einheitlich geregelt werde. Und wir brauchen eine klare Ansage an VW, Audi & Co: Die Schummel-Industrie muss die unausweichliche technische Nachrüstung ihrer Schummel-Diesel aus eigener Tasche zahlen.

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Drei Viertel ist Gebrauchtware

Die CSU marschiert unbeirrt weiter auf dem Irrweg der Freiwilligkeit. Auf dem Appellohr waren Kommunen und Unternehmen aber schon bislang taub – und daran wird sich auch nichts ändern. Je später die von uns geforderte Höchstgrenze für den Flächenverbrauch kommt, desto mehr Natur und Kulturlandschaft wird großflächigen Gewerbegebieten und überdimensionierten Straßenprojekten zum Opfer fallen. Wir brauchen landesplanerische Leitplanken und verbindliche Regeln für den Umgang mit unserer bayerischen Heimat, damit auch unsere Kinder und Enkel diese noch genießen können.

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Auswirkungen der Erweiterung des Skigebietes am Riedberger Horn auf die Biodiversität

Rund um das Riedberger Horn befinden sich überregional oder landesweit bedeutsame Lebensräume und Artvorkommen. So kommen rund um das Riedberger Horn montane Borstgrasrasen vor, ein europaweit geschützter Lebensraumtyp, der in Bayern bei der letzten Bewertung als unzureichend–sich verschlechternd eingestuft wurde.
Die europaweit geschützte Birkenmaus hat dort vermutlich eines ihrer wenigen Vorkommen in Deutschland. Das Skigebiet Grasgehren hatte in der Skipistenuntersuchung des Landesamtes für Umwelt (LfU, 2006) mit 65,4 Prozent den zweithöchsten Wert an schützenswerten Pflanzengesellschaften von allen Skigebieten Bayerns. Die Planung und Genehmigung einer Erweiterung des Skigebietes muss sich mit diesen außergewöhnlichen Gegebenheiten auseinandersetzen. Bei der Skipistenuntersuchung des LfU fiel das Skigebiet Grasgehren durch auffallend viel Schäden an Gehölzen, an Zwergsträuchern, an der Grasnarbe und an der Humusdecke auf.

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Gutachten bestätigt: Volksbegehren „Betonflut eindämmen“ steht rechtlich nichts im Weg

Ludwig Hartmann verweist insbesondere auf einen Satz des Gutachters: „Gerade vor dem Hintergrund des staatlichen Schutzauftrags nach Art. 20a GG und mit Blick auf staatliche Selbstverpflichtungen zur Nachhaltigkeit darf der Landesgesetzgeber zugunsten zukünftiger Generationen dem Schutz von Boden und anderen Umweltmedien einen Vorzug vor der kommunalen Selbstverwaltung einräumen.“ Dem Bündnis gebe diese Einschätzung Rückenwind. „Wir wollen, dass auch künftige Generation noch in den Genuss von Bayerns Schönheit und einer intakte Umwelt kommen“, so Ludwig Hartmann. „Unser Volksbegehren ist der Schlüssel hierzu.“

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