Gutachten bestätigt: Volksbegehren „Betonflut eindämmen“ steht rechtlich nichts im Weg
Ludwig Hartmann verweist insbesondere auf einen Satz des Gutachters: „Gerade vor dem Hintergrund des staatlichen Schutzauftrags nach Art. 20a GG und mit Blick auf staatliche Selbstverpflichtungen zur Nachhaltigkeit darf der Landesgesetzgeber zugunsten zukünftiger Generationen dem Schutz von Boden und anderen Umweltmedien einen Vorzug vor der kommunalen Selbstverwaltung einräumen.“ Dem Bündnis gebe diese Einschätzung Rückenwind. „Wir wollen, dass auch künftige Generation noch in den Genuss von Bayerns Schönheit und einer intakte Umwelt kommen“, so Ludwig Hartmann. „Unser Volksbegehren ist der Schlüssel hierzu.“
weiterlesen >