25. Februar 2015

Gentechnik-Anbauverbot bundesweit durchsetzen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass dort umgehend alle notwendigen Schritte eingeleitet werden, um so schnell wie möglich ein bundesweites nationales Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen gemäß des auf EU-Ebene vereinbarten Verfahrens zu möglichen nationalen Anbauverboten von gentechnisch veränderten Pflanzen umsetzen zu können und sich weiterhin dafür einzusetzen, dass dies auch schnellstmöglich umgesetzt wird.

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7. Mai 2014

Transatlantisches Freihandelsabkommen darf Umwelt- und Verbraucherschutzstandards der Europäischen Union nicht aufweichen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich über den Bundesrat auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass
– die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen ausgesetzt und mit einem transparenten Verfahren unter Einbindung der Öffentlichkeit neu gestartet werden, 

– durch das geplante Freihandelsabkommen die europäischen Sozial-, Arbeitsrechts-, Verbraucher- schutz-, Naturschutz- und Umweltschutzstandards sowie die eigenständigen Normen des Wettbewerbs- und Unternehmensrechts der EU und ihrer Mitgliedsländer nicht abgeschwächt werden und dass keine Produkte auf den Markt kommen, die den geltenden Verbraucherschutzstandards nicht entsprechen, 

– die demokratischen Selbstbestimmungsrechte der Parlamente in Europa durch ein Freihandelsabkommen nicht eingeschränkt werden und somit auch in Zukunft alle Rechtsnormen und Standards souverän festgelegt werden können, 

– der geplante Streitbeilegungsmechanismus, über den private Investoren Nationalstaaten direkt auf Schadensersatz verklagen können, nicht eingeführt wird. 


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7. November 2013

Honig vor Verunreinigung mit Genpollen schützen!

Der Landtag wolle beschließen:
 Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Gentechnikgesetz und die Gentechnikpflanzenerzeugungsverordnung so überarbeitet werden, dass der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und der Imkerei gleichermaßen sichergestellt wird; 

─ das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) dahingehend zu ändern, dass Bienenschutz gewährleistende Abstände zu GVO-Pflanzen für alle nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) schützenswerte Gebiete (§ 23 bis § 32 BNat-SchG) erlassen werden;

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