Biotopkartierung in Bayern
Das Landesamt für Umwelt (LfU) soll nach Art. 46 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) erhaltenswerte Biotope sowie Arten und deren Lebensräume erfassen und bewerten sowie die geeigneten Biotopverbundbestandteile ermitteln. Da ein großer Teil der Biotope keinen gesetzlichen Schutz genießt und damit durch den rasanten Flächenverbrauch und die Intensivierung der Landwirtschaft entwertet wird oder verschwindet, sind regelmäßige Aktualisierungen der Kartierung erforderlich. Die Biotopkartierung ist zudem das Grundgerüst für den nach § 21 Bundesnaturschutzgesetz auf mindestens 10 Prozent der Fläche zu verwirklichenden Biotopverbund.
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