18. Dezember 2017

Artenschutz in Bayern – Insektenvielfalt und -vorkommen

1. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die aktuellen Meldungen zum dramatischen Arten- und Abundanzverlust bei Insekten?
1. b) Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Staatsregierung?
1. c) Welchen Kenntnisstand hat die Staatsregierung bezüglich der aktuellen Situation von Insekten im Hinblick auf Artenvielfalt und Häufigkeit der Vorkommen (Abundanz) in Bayern (bitte einzelne Ordnungen so detailliert wie möglich separat darstellen)?

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10. Februar 2016

Zielabweichungsverfahren Liftverbindung Balderschwang/Grasgehren

Das Projekt Liftverbindung Balderschwang/Grasgehren durchschneidet die Schutzzone C des bayerischen Alpenplans. Der 1972 eingeführte Alpenplan wurde als vorbeugendes Konzept zur Verhinderung von Übererschließung überweigend touristisch genutzter Verkehrseinrichtungen (Bergbahnen), zur Sicherung des Naturraumes und zur Sicherung des Gebietes für die Erholung aufgestellt. In der am strengsten geschützten Zone C sind Seilbahnprojekte deshalb unzulässig. Über ein Zielabweichungsverfahren zum Landesentwicklungsprogramm soll dieser Schutz nun aufgehoben werden.

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17. August 2015

Umsetzung der Alpenkonvention in Bayern – Teil 8: Energie

8.1 Wasserkraft
Als Gebietskulisse wird beim Fragenkomplex 8.1 gemäß Vorbemerkung der Interpellation von der auf Gemeindeebene vorgenommenen Abgrenzung des Alpenraums nach dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) ausgegangen.
a) Welcher Anteil der in den bayerischen Alpen bestehenden Wasserkraftanlagen ist für wandernde Tierarten durchgängig? Wo wurden in den letzten 10 Jahren Fischaufstiegshilfen errichtet, wo liegen Dokumentationen der Wirkung mit welchem Ergebnis vor?
b) Welche alternativen Maßnahmen – abgesehen von Fischpässen und Umgehungsrinnen – zur Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit an Wasserkraftanlagen sind der Staatsregierung bekannt? Welche Maßnahmen führt die Staatsregierung durch, um die Durchgängigkeit der Fließgewässer der bayerischen Alpen an Wasserkraftanlagen zu erhöhen?
c) Wie stellt sich – bezogen auf die vergangenen 10 Jahre – das Verhältnis von Stilllegungen und Neubauten von (Klein-) Wasserkraftanlagen in den bayerischen Alpen dar? Wie viele Konzessionen zur Wasserkraftnutzung laufen in den nächsten Jahren aus und wo gibt es Planungen für Neubauten?
d) An welchen bestehenden Wasserkraftanlagen wurden in den vergangenen 10 Jahren Repowering-Maßnahmen umgesetzt? Welche Leistungssteigerungen wurden im Einzelnen erzielt?

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Umsetzung der Alpenkonvention in Bayern – Teil 4: Naturschutz und Landschaftsplanung

4.1 Schutzgebiete
a) Welche Natur- und Landschaftsschutzgebiete wurden in den letzten 10 Jahren mit welcher Fläche in den bayerischen Alpen ausgewiesen? Zu welchen Schutzgebieten gibt es laufende Inschutznahmeverfahren und ggf. seit wann?
b) Welche Landschaftsschutzgebiete im Alpenraum wurden in den letzten 10 Jahren durch Änderung der Verordnung in ihrer Fläche verkleinert (bitte die jeweilige Fläche der Verkleinerungen für jedes einzelne Gebiet angeben)?

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30. April 2014

Pähler Schlucht

Zum Zweck einer gezielten Waldbewirtschaftung und der Verbesserung des Hochwasserschutzes fand in der Pähler Schlucht im Spätwinter 2014 ein Holzeinschlag statt. Ziel der von der Regierung genehmigten Maßnahme war die gezielte Durchforstung der Waldbestände zum Zweck der Wiederherstellung eines verjüngten und vielfältigen Naturraumes. Die durchgeführten forstlichen Maßnahmen führten jedoch zu massiven Protesten in der Bevölkerung und diversen Berichten in den Medien, in denen die Zerstörung von Teilen der Pähler Schlucht beschrieben wurde.

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28. Juni 2009

Landwirtschaftliche Privilegierung von Flächen im Außenbereich

Ein Landwirt aus Pöcking hat bei der Gemeinde Starnberg den Antrag auf Privilegierung zum Bau eines Pferdebetriebes im Ortsteil Percha gestellt. Bei der beantragten Fläche handelt es ich um ein Gebiet, das zugleich Fortpflanzungsstätte des sich auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten befindlichen Kiebitzes ist. Laut Stellungnahme an die Stadt Starnberg vom 26.3.2009 erteilte die Regierung von Obb. der Stadt Starnberg trotzdem eine Befreiung nach § 62 BNatSchG für das angefragte Gebiet, über welche sie selber verfügen kann. Die Gemeinde sowie das Landratsamt Starnberg haben sich gegen die Befreiung ausgesprochen, jedoch hat das Landratsamt in eine Vorabprüfung des Antragsstellers eingewilligt. Dieser selbst hat gegen die Ablehnung des Bauantrages geklagt.

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