25. Januar 2022

Abschuss des im Chiemgau gesichteten Wolfs

Ich frage die Staatsregierung, wie begründet die Expertenkommission der Regierung von Oberbayern, dass die Entnahme des im Chiemgau gesichteten Wolfes gerechtfertigt ist, da die Kommission gleichzeitig in ihrer Bewertung vom 23. Dezember 2021 unter 2. zu dem Schluss kommt, dass „..für die einzelnen Vorfälle keine unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit des Menschen…“ abzulesen sei und warum kommt hier die Expertenkommission zu dem Schluss, dass eine Vergrämung mit vorausgegangener Betäubung und Besenderung des Wolfes nicht zumutbar durchzuführen sei?

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18. Januar 2022

Ökologisch wertvolle Flächen auf dem Gelände des Fliegerhorstes Penzing

Die Konversion des Fliegerhorstes Penzing wird derzeit heftig diskutiert. Dabei sind mehrere verschiedene Ansätze einer künftigen Nutzung denkbar. Militärische Liegenschaften haben fast immer auch einen hohen ökologischen Wert. Dies sollte bei künftigen Nutzungen rechtzeitig erfasst und bei Planungen entsprechend beachtet werden. Weiterhin ergibt sich die Möglichkeit, Ökokontoflächen zu schaffen, ohne auf intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen zugreifen zu müssen.

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15. Juni 2021

Forst Kasten

Die Heiliggeistspital-Stiftung München ist Eigentümerin von ca. 840 ha Wald im Süden Münchens, u.a. im Forst Kasten. Die Stiftung möchte im Forst Kasten auf 9,5 ha (um einer Vorprüfung der Umweltverträglichkeitsprüfung [UVP] zu entgehen, die ab 10 ha vorgeschrieben ist) den Wald roden und einen Pachtvertrag mit der Firma Gebrüder Huber Bodenrecycling GmbH, die dort eine Kiesgrube errichten will, schließen. Es handelt sich um Bannwald in einem Landschaftsschutzgebiet. Die Regierung von Oberbayern hat als Aufsichtsbehörde in drei Stellungnahmen (den Fragestellern bekannte Aktenzeichen [Az.] jeweils 12.1-1222.3 M/H 02) dargelegt, dass die Stadträtinnen bzw.
Stadträte, die im Sozialausschuss der Landeshauptstadt München am 20.05.2021 über die Zuschlagserteilung an die Gebrüder Huber Bodenrecycling GmbH abstimmen (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 02457), als Organ der Stiftung und nicht als gewählte kommunale Mandatsträger handeln und im Falle einer Nichtzustimmung mit hohen Schadensersatzforderungen und juristischen Konsequenzen konfrontiert werden, also keine andere Wahl haben, als den Zuschlag an die Gebrüder Huber Bodenrecycling GmbH zu erteilen. Das bedeutet, dass die Stadträtinnen bzw. Stadträte den Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern zufolge gegen ihre politische Überzeugung abstimmen müssen, um nicht juristisch belangt zu werden. Einige grundsätzliche und
für die Entscheidung erhebliche Fragen sind aus Sicht der Fragesteller jedoch noch offen und in den Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern nicht angesprochen oder berücksichtigt worden. Den Fragestellern ist bewusst, dass diese offenen Fragen von der Staatsregierung nun nicht mehr vor der Abstimmung im Sozialausschuss der Landeshauptstadt München beantwortet werden können.
1.1 Hat die Regierung von Oberbayern in ihren Stellungnahmen die Ausrufung des Klimanotstands in München berücksichtigt?

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8. Juni 2021

Auswirkungen der geplanten Rodung des Lehmholzes bei Teublitz

Die Gemeinde Teublitz plant im Lehmholz, einem Waldgebiet der Bayerischen Staatsforsten (BaySF), ein 21 Hektar großes Gewerbe- und Industriegebiet. Das Lehmholz zeichnet sich durch zahlreiche Feuchtstandorte aus, denen gerade vor dem Hintergrund der Klimaüberhitzung hohe Bedeutung zukommt. Die ökologische Wertigkeit wird durch die Nachweise zahlreicher seltener und geschützter Arten gut dokumentiert.

1. a) Handelt es sich beim Lehmholz um einen historisch alten Waldstandort?
Detaillierte Informationen zur Waldhistorie des Lehmholzes liegen nicht vor und können in der vorgegebenen Antwortfrist auch nicht erhoben werden. Öffentlich zugängliche historische Karten im Bayernatlas legen jedoch nahe, dass das Lehmholz zumindest seit mehr als 100 Jahren bewaldet ist.
b) Welche besonderen ökologischen Eigenschaften weisen historisch alte Waldstandorte im Vergleich zu Neuaufforstungen auf ehemaligen Ackerstandorten auf?
Es kann davon ausgegangen werden, dass Standorte mit einer langen Waldtradition eine waldtypische Bodencharakteristik sowie Flora und Fauna ausbilden. Auf Neuaufforstungsflächen bilden sich diese charakteristischen Eigenschaften dann im Zeitverlauf aus und sind hierbei u.a. von Art und Lage der Aufforstung abhängig.

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28. Mai 2021

Auswirkungen des § 13b BauGB auf den Flächenverbrauch und Naturschutz in Bayern

1. a) Inwieweit ist der § 13b BauGB nach Ansicht der Staatsregierung vereinbar mit dem Art. 1 Bayerisches Klimaschutzgesetz, der besagt, dass die natürlichen Lebensgrundlagen bewahrt werden sollen?
Eine Überprüfung des § 13b Baugesetzbuch (BauGB) anhand der Vorgaben des Art. 1 Bayerisches Klimaschutzgesetz findet aufgrund der Normenhierarchie nicht statt. Die Regelung des § 13b BauGB wurde vom Bund als zuständiger Gesetzgeber der Bauleitplanung erlassen und ist daher vorrangig.
Die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlage ist zudem nicht als absolute Aufgabe zu verstehen, sondern als Zielbestimmung, die im Abwägungsprozess besondere Bedeutung gewinnt. Der Gesetzgeber hat nach Art. 20a Grundgesetz (GG) diese Vorgaben entsprechend zu berücksichtigen.
§ 13b BauGB betrifft Pläne, die die Nutzung kleiner Gebiete auf lokaler Ebene festlegen und daher wegen des begrenzten Ausmaßes und ihres räumlichen Anschlusses an bereits bestehende im Zusammenhang bebaute Ortsteile voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten lassen (BR-Drs. 612/19).

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11. Mai 2021

Verkauf von Staatswaldflächen für eine Industrieansiedlung in der Nähe des Guts Stillern, Gemeinde Penzing, Landkreis Landsberg am Lech

Dem Vernehmen nach laufen derzeit konkrete Planungen für die Errichtung eines großen holzverarbeitenden Betriebs im Bereich des Guts Stillern im Gemeindegebiet Penzing, Landkreis Landsberg am Lech.
Hiermit fragen wir die Bayerische Staatsregierung:
1. a) Ist es korrekt, dass die Bayerischen Staatsforsten planen, eine Fläche am Staatsgut Stillern im Gemeindegebiet Penzing an ein Unternehmen für Bauprodukte zu verkaufen?
b) Falls ja, um wie viele Hektar geht es?
c) Falls ja, wie viele Hektar Wald müssten für das infrage stehende Projekt gefällt werden?

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10. März 2019

Stilllegung von Waldflächen für den Naturschutz

Im Zuge der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ soll bis zum Jahr 2020 eine natürliche Waldentwicklung auf 5 Prozent der gesamten Waldfläche in Deutschland stattgefunden haben. Sogar 10 Prozent des öffentlichen Waldes sollen sich natürlich weiterentwickeln. Ergänzend sollen sich 2 Prozent der Landfläche zu Wildnisgebieten entwickeln.

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29. Januar 2019

Landschaftselemente in der bayerischen Agrarlandschaft

Landschaftsbestandteile wie Hecken, Feldgehölze, Ackerraine oder Steinriegel sind zum Erhalt der Artenvielfalt in der Offenlandschaft von enormer Bedeutung. Daneben erfüllen sie auch wichtige Funktionen zum Schutz vor Erosion. Leider gibt es auch in Bayern inzwischen ausgeräumte Agrarlandschaften, in denen diese wichtigen Strukturelemente fehlen. Diese Defizite müssen durch Fördermaßnahmen und konkrete Vorgaben minimiert werden.

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23. Januar 2019

Biotopkartierung in Bayern

Das Landesamt für Umwelt (LfU) soll nach Art. 46 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) erhaltenswerte Biotope sowie Arten und deren Lebensräume erfassen und bewerten sowie die geeigneten Biotopverbundbestandteile ermitteln. Da ein großer Teil der Biotope keinen gesetzlichen Schutz genießt und damit durch den rasanten Flächenverbrauch und die Intensivierung der Landwirtschaft entwertet wird oder verschwindet, sind regelmäßige Aktualisierungen der Kartierung erforderlich. Die Biotopkartierung ist zudem das Grundgerüst für den nach § 21 Bundesnaturschutzgesetz auf mindestens 10 Prozent der Fläche zu verwirklichenden Biotopverbund.

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26. Januar 2018

Auswirkungen der Erweiterung des Skigebietes am Riedberger Horn auf die Biodiversität

Rund um das Riedberger Horn befinden sich überregional oder landesweit bedeutsame Lebensräume und Artvorkommen. So kommen rund um das Riedberger Horn montane Borstgrasrasen vor, ein europaweit geschützter Lebensraumtyp, der in Bayern bei der letzten Bewertung als unzureichend–sich verschlechternd eingestuft wurde.
Die europaweit geschützte Birkenmaus hat dort vermutlich eines ihrer wenigen Vorkommen in Deutschland. Das Skigebiet Grasgehren hatte in der Skipistenuntersuchung des Landesamtes für Umwelt (LfU, 2006) mit 65,4 Prozent den zweithöchsten Wert an schützenswerten Pflanzengesellschaften von allen Skigebieten Bayerns. Die Planung und Genehmigung einer Erweiterung des Skigebietes muss sich mit diesen außergewöhnlichen Gegebenheiten auseinandersetzen. Bei der Skipistenuntersuchung des LfU fiel das Skigebiet Grasgehren durch auffallend viel Schäden an Gehölzen, an Zwergsträuchern, an der Grasnarbe und an der Humusdecke auf.

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