23. Mai 2019

Kein Haushaltsvorbehalt beim Vertragsnaturschutz

Damit die Vertragsteilnehmer davon ausgehen können, dass ihre Verträge auch Bestand haben und nicht einseitig aufgrund anderer Präferenzen bei den Haushaltsmitteln durch die Staatsregierung gekündigt werden, soll der Haushaltsvorbehalt gestrichen werden. Die erforderlichen Mittel für den Vertragsnaturschutz sind im Vergleich zum Gesamthaushalt so gering, dass sie auch in Zeiten knapper Kassen vertragsgemäß geleistet werden können.

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Besondere Verantwortung von Staat und Gemeinden bei der Umsetzung des Artenschutzgesetzes

In Art. 1 wird Satz 5 durch folgende Sätze 5 bis 7 ersetzt:
„(5) Die Pflege von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand soll die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigen und die Artenvielfalt bewahren. (6) Für den Naturschutz besonders wertvolle Grundflächen sollen in ihrer ökologischen Beschaffenheit und mit ihrer Artenvielfalt erhalten werden. (7) Bei der Überlassung von ökologisch besonders wertvollen Grundstücken an Dritte ist die Beachtung der Verpflichtung nach Satz 4 und 5 sicherzustellen.“

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9. Juni 2015

Umweltkriminalität bekämpfen – unabhängige Ermittlungseinheit einrichten

Die Staatsregierung wird aufgefordert:
– Unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der aktuelle Vorfall von brutaler Wilderei im Lamer Winkel, bei dem vier Luchspfoten aufgefunden worden sind, von den zuständigen Ermittlungsbehörden schnell und vollständig aufgeklärt werden kann,
– zur wirksamen Bekämpfung von Wilderei, Naturschutz- und Umweltkriminalität eine fachkundige, regional unabhängige Sonderermittlungseinheit beim Landeskriminalamt sowie eine beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz angesiedelte Koordinierungsstelle für Umweltkriminalität einzurichten.

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1. Februar 2013

Biodiversitätsstrategie umsetzen VII: Forschung Klimakatastrophe und Biodiversität – Neuorientierung des Schutzgebietsregimes

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Auswirkungen der Klimakatastrophe auf die Artenvielfalt und auf Ökosysteme umfassend erforschen zu lassen. Mit dem Forschungsprogramm soll der mögliche Bedarf für eine Neuorientierung des Schutzgebietsregimes ermittelt werden.

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