20. Februar 2013

Landesentwicklungsprogramm: ÖPNV

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 4 wie folgt zu ändern:
1. Der bisherige Punkt 4.6 „Leistungsfähige Main-Donau-Wasserstraße“ wird aufgehoben und folgender neuer Punkt 4.6 angefügt:
4.6 Öffentlicher Personennahverkehr
(Z) In allen Teilen des Landes ist eine angemessene Bedienung der Bevölkerung durch öffentlichen Personennahverkehr zu gewährleisten.

weiterlesen >

Landesentwicklungsprogramm: Ziviler Luftverkehr

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 4 wie folgt zu ändern:
1. Unter Punkt 4.5 „Ziviler Luftverkehr“ wird als Ziel neu eingefügt:
(Z) Die Entwicklung der Flugverkehrsinfrastruktur für den zivilen Luftverkehr im Freistaat orientiert sich an einem Flughafenkonzept.
2. Die bisherigen Ziele und Grundsätze werden aufgehoben.

weiterlesen >

Landesentwicklungsprogramm: Schieneninfrastruktur

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 4 wie folgt zu ändern:
1. Unter Punkt 4.3 „Schieneninfrastruktur“ werden als Ziele neu angefügt:
(Z) Das Eisenbahnnetz ist als Grundnetz für eine leistungsfähige und bedarfsgerechte verkehrliche Erschließung des Landesgebiets zu erhalten. Es ist insbesondere bei unbefriedigend genutzten Strecken des Schienenpersonen- und Güterverkehrs darauf hinzuwirken, dass alle Möglichkeiten zur technischen und organisatorischen Verbesserung des Verkehrsangebots und zur Steigerung des dadurch erreichbaren Verkehrsaufkommens ausgeschöpft werden.

weiterlesen >

Landesentwicklungsprogramm: Straßeninfrastruktur

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 4 wie folgt zu ändern:
1. Punkt 4.2 erhält folgende Fassung:
4.2 Straßeninfrastruktur
(Z) Die Straßenplanung hat von der funktionalen Einheit des gesamten Verkehrsnetzes auszugehen. Dementsprechend ist das Grundnetz, das aus leistungsfähigen Straßen für den großräumigen, überregionalen und regionalen Verkehr bestehen soll, auf Entwicklungsschwerpunkte und Entwicklungsachsen auszurichten. Dabei sind die unterschiedlichen Bedingungen in den Verdichtungsgebieten und in den Gebieten mit überwiegend ländlicher Raumstruktur, insbesondere hinsichtlich der jeweiligen Wirtschaftsstruktur sowie der Erschließung durch den Schienenverkehr, zu beachten.

weiterlesen >

Landesentwicklungsprogramm: Mobilität

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 4 wie folgt zu ändern:
1. Das Kapitel erhält die neue Überschrift „Mobilität“ anstatt „Verkehr“
2. Punkt 4.1 erhält folgende Fassung:
4.1 Verkehrsträgerübergreifende Festlegungen
(Z) Die Verkehrsinfrastruktur ist im Rahmen der angestrebten Raumstruktur des Freistaates (Kapitel 2) verkehrszweigübergreifend unter Ausnutzung der Potenziale der Verkehrsvermeidung zu planen. Sie ist unter Berücksichtigung des absehbaren Mobilitätsbedarfs sowie der Erfordernisse des Umwelt- und Ressourcenschutzes zu sichern und zu verbessern. Dabei sollen der schienengebundene Personen- und Güterverkehr gegenüber dem Straßenverkehr, der Ausbau und Substanzerhalt vorhandener Verkehrswege gegenüber dem Neubau sowie der öffentliche Personennahverkehr Vorrang erhalten.
(Z) Die Alpenkonvention und ihr Verkehrsprotokoll sind zu beachten.

weiterlesen >
15. November 2012

Flughafen München GmbH: Darlehen zurückfordern

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 werden folgende Änderungen vorgenommen:
In Kap. 13 06 wird der Einnahmetitel 181 03 „Wirtschaftsunternehmen“ um 250,511 Mio. Euro erhöht.
Die Einnahmen werden aus der Rückforderung des Gesellschafterdarlehens des Freistaats Bayern an die Flughafen München GmbH zum Jahresende 2013 generiert.

weiterlesen >