Nach einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 29.07.2019 hat die Staatsregierung vor, Flugreisen für Politikerinnen und Politiker und Beamtinnen und Beamte signifikant zu reduzieren und auf die Bahn umzuleiten. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bayerischen Reisekostengesetz (VVBayRKG) sieht jedoch als Ergänzung für das bayerische Reisekostengesetz unter den Punkten 2.2.7 sowie 7.2 „Sparsamkeit“ sowie „Wirtschaftlichkeit“ als oberste Gebote bei der Planung aller Schritte einer Dienstreise. Aufgrund dessen kommt es momentan zu der absurden Situation, dass z.B. nur Dienstreisen mit Dienstwagen ersetzt werden, sobald ein gleichwertiges Bahnticket nur minimal teurer ist.
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