20. März 2013

Regionalisierungsmittel für den öffentlichen Nahverkehr

Wie knapp sind die Regionalisierungsmittel, die der Freistaat u.a. zur Bestellung von Zügen des Nahverkehrs verwendet, nachdem das StMWIVT in der PM 119/13 vom 05.03.2013 meldete: „Trotz knapper Finanzmittel ist es uns gelungen, die Verbindung um 22:20 Uhr von München ins Allgäu einzurichten.“, wie erklärt sich die angebliche Knappheit der Mittel vor dem Hintergrund, dass die Zentralrechnung 2011 einen verbliebenen Rest von 373.724.195,83 Euro bei den Regionalisierungsmitteln, die der Bund dem Freistaat zur Verfügung stellt, ausweist, und warum bunkert das StMWIVT inzwischen mehr als 400 Mio. Euro nicht verausgabte Regionalisierungsmittel anstatt diese in den SPNV oder ÖPNV (z.B. 10-Minutentakt bei der S-Bahn München freitags, Stadt-Umland-Bahn usw.) zu investieren?

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20. Februar 2013

Landesentwicklungsprogramm: ÖPNV

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 4 wie folgt zu ändern:
1. Der bisherige Punkt 4.6 „Leistungsfähige Main-Donau-Wasserstraße“ wird aufgehoben und folgender neuer Punkt 4.6 angefügt:
4.6 Öffentlicher Personennahverkehr
(Z) In allen Teilen des Landes ist eine angemessene Bedienung der Bevölkerung durch öffentlichen Personennahverkehr zu gewährleisten.

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Landesentwicklungsprogramm: Ziviler Luftverkehr

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 4 wie folgt zu ändern:
1. Unter Punkt 4.5 „Ziviler Luftverkehr“ wird als Ziel neu eingefügt:
(Z) Die Entwicklung der Flugverkehrsinfrastruktur für den zivilen Luftverkehr im Freistaat orientiert sich an einem Flughafenkonzept.
2. Die bisherigen Ziele und Grundsätze werden aufgehoben.

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Landesentwicklungsprogramm: Schieneninfrastruktur

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 4 wie folgt zu ändern:
1. Unter Punkt 4.3 „Schieneninfrastruktur“ werden als Ziele neu angefügt:
(Z) Das Eisenbahnnetz ist als Grundnetz für eine leistungsfähige und bedarfsgerechte verkehrliche Erschließung des Landesgebiets zu erhalten. Es ist insbesondere bei unbefriedigend genutzten Strecken des Schienenpersonen- und Güterverkehrs darauf hinzuwirken, dass alle Möglichkeiten zur technischen und organisatorischen Verbesserung des Verkehrsangebots und zur Steigerung des dadurch erreichbaren Verkehrsaufkommens ausgeschöpft werden.

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Landesentwicklungsprogramm: Straßeninfrastruktur

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 4 wie folgt zu ändern:
1. Punkt 4.2 erhält folgende Fassung:
4.2 Straßeninfrastruktur
(Z) Die Straßenplanung hat von der funktionalen Einheit des gesamten Verkehrsnetzes auszugehen. Dementsprechend ist das Grundnetz, das aus leistungsfähigen Straßen für den großräumigen, überregionalen und regionalen Verkehr bestehen soll, auf Entwicklungsschwerpunkte und Entwicklungsachsen auszurichten. Dabei sind die unterschiedlichen Bedingungen in den Verdichtungsgebieten und in den Gebieten mit überwiegend ländlicher Raumstruktur, insbesondere hinsichtlich der jeweiligen Wirtschaftsstruktur sowie der Erschließung durch den Schienenverkehr, zu beachten.

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Landesentwicklungsprogramm: Mobilität

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 4 wie folgt zu ändern:
1. Das Kapitel erhält die neue Überschrift „Mobilität“ anstatt „Verkehr“
2. Punkt 4.1 erhält folgende Fassung:
4.1 Verkehrsträgerübergreifende Festlegungen
(Z) Die Verkehrsinfrastruktur ist im Rahmen der angestrebten Raumstruktur des Freistaates (Kapitel 2) verkehrszweigübergreifend unter Ausnutzung der Potenziale der Verkehrsvermeidung zu planen. Sie ist unter Berücksichtigung des absehbaren Mobilitätsbedarfs sowie der Erfordernisse des Umwelt- und Ressourcenschutzes zu sichern und zu verbessern. Dabei sollen der schienengebundene Personen- und Güterverkehr gegenüber dem Straßenverkehr, der Ausbau und Substanzerhalt vorhandener Verkehrswege gegenüber dem Neubau sowie der öffentliche Personennahverkehr Vorrang erhalten.
(Z) Die Alpenkonvention und ihr Verkehrsprotokoll sind zu beachten.

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