Vielfalt und Staatsferne im ZDF-Fernsehrat
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich in den abschließenden Gesprächen zum 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die voraussichtlich am 25. März 2015 stattfinden sollen, dafür einzusetzen, dass
1. die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Staatsferne in der Zusammensetzung der ZDF-Aufsichtsgremien tatsächlich umgesetzt wird. Unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter des Staates (Exekutive) dürfen nicht länger den Gremien angehören.
2. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland – LSVD e.V. in den Fernsehrat des ZDF direkt entsandt wird.
3. Menschenrechtsverbände einen Sitz mit selbständigem Entsendungsrecht im Fernsehrat erhalten.
4. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Musliminnen und Muslime in Deutschland in den Fernsehrat direkt entsandt wird.