Betonflut eindämmen: Wie geht es weiter mit dem Volksbegehren?
Bis spätestens 17. Juli 2018 muss das Verfassungsgericht nun entscheiden, ob es das Volksbegehren zulässt. Falls das Gericht unserer Einschätzung folgt, kann die Eintragungsfrist im Spätsommer beginnen. Das wird die entscheidende, heiße Phase: Innerhalb von 14 Tagen müssen sich zehn Prozent aller Wahlberechtigten in Bayern in ihrem Rathaus eintragen. Das sind fast eine Million Menschen, die wir dafür gewinnen müssen. Wir sind optimistisch, dass wir das schaffen – doch dafür brauchen wir noch einmal Ihre Unterstützung!
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