Landesentwicklungsprogramm: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserversorgung

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 7 wie folgt zu ändern:
Punkt 7.2.3 „Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserversorgung“ wird folgendes Ziel angefügt:
(Z) Die öffentliche Wasserversorgung hat als essentieller Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung zu bleiben.

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Landesentwicklungsprogramm: Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 7 wie folgt zu ändern:
In Punkt 7.1.1 „Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft“ werden folgende neue Ziele eingefügt:
(Z) Landschaften und Landschaftsteile, die sich wegen ihrer Ursprünglichkeit, ihres Wertes als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, ihres besonderen ökologischen Gefüges oder wegen ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit, wegen ihrer erdgeschichtlichen besonderen Bedeutung sowie ihrer Erholungseignung auszeichnen, sind in der jeweils geeigneten Form vertraglich oder hoheitlich zu sichern und zu pflegen.

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Landesentwicklungsprogramm: Energieversorgung

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 6 wie folgt zu ändern:
Punkt 6.1 erhält folgende neue Fassung:
6.1 Grundsätzliches
6.1.1 (G) Das Energieversorgungssystem in Bayern, bestehend aus Anlagen zur Energieerzeugung und -umwandlung, Energienetzen und Energiespeichern, soll langfristig zu einem System klimaneutraler und ressourcenschonender Energieerzeugung umgebaut werden.

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Landesentwicklungsprogramm: Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 5 wie folgt zu ändern:
Der Punkt 5.4.1 „Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen“ wird durch folgende Ziele ergänzt:
(Z) Die landesweit bedeutsamen Bereiche für die Landwirtschaft werden durch Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in den regionalen Raumordnungsplänen konkretisiert und gesichert.
(Z) Die gentechnikfreie Land- und Forstwirtschaft ist umfassend und langfristig zu sichern. Die Etablierung gentechnikfreier Regionen wird gefördert und unterstützt.

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Landesentwicklungsprogramm: Tourismus

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 5 wie folgt zu ändern:
1. Es wird folgender neuer Punkt 5.4 „Tourismus“ eingefügt:
5.4 Tourismus
(Z) Die langfristige Sicherstellung und der Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft sollen bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit einem eigenständigen Gewicht berücksichtigt werden. Es sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Bayern am Wachstum der Tourismusbranche angemessen Anteil hat. Dabei soll vorrangig eine zunehmende Verbesserung der Qualität und Umweltverträglichkeit der Tourismusangebote angestrebt werden. Auf eine flexible Angebotsstruktur soll hingewirkt werden.

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Landesentwicklungsprogramm: Einzelhandel

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 5 wie folgt zu ändern:
1. Der Punkt 5.3. erhält als neue Überschrift „Einzelhandel“ anstatt „Einzelhandelsgroßprojekte“.
2. Es wird folgender neuer Punkt 5.3.1 eingefügt:
5.3.1 Wohnortnahe Versorgung
(Z) Die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit Einzelhandelseinrichtungen, insbesondere solchen zur Deckung des kurzfristigen, täglichen Bedarfs mit Lebensmitteln, ist sicherzustellen.
(Z) Die Erreichbarkeit der Einzelhandelseinrichtungen fußläufig bzw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln muss eine besondere Bedeutung haben.
3. Die bisherigen Punkte 5.3.1 bis 5.3.5 werden zu den Punkten 5.3.2 bis 5.3.6
4. Im neuen Punkt 5.3.2 wird in Satz 2 die Zahl „1.200 m²“ durch die Zahl „800m²“ ersetzt.

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Landesentwicklungsprogramm: Bodenschätze

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 5.2 „Bodenschätze“ wie folgt zu ändern:
1. In Punkt 5.2.1 wird im Ziel (Z) zwei das Wort „bedarfsunabhängig“ durch „bedarfsabhängig“ ersetzt.
2. In Punkt 5.2.2 werden die bisherigen Grundsätze (G) zu Zielen (Z) hochgestuft.

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