Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 5 wie folgt zu ändern:
1. Der Punkt 5.3. erhält als neue Überschrift „Einzelhandel“ anstatt „Einzelhandelsgroßprojekte“.
2. Es wird folgender neuer Punkt 5.3.1 eingefügt:
5.3.1 Wohnortnahe Versorgung
(Z) Die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit Einzelhandelseinrichtungen, insbesondere solchen zur Deckung des kurzfristigen, täglichen Bedarfs mit Lebensmitteln, ist sicherzustellen.
(Z) Die Erreichbarkeit der Einzelhandelseinrichtungen fußläufig bzw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln muss eine besondere Bedeutung haben.
3. Die bisherigen Punkte 5.3.1 bis 5.3.5 werden zu den Punkten 5.3.2 bis 5.3.6
4. Im neuen Punkt 5.3.2 wird in Satz 2 die Zahl „1.200 m²“ durch die Zahl „800m²“ ersetzt.
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