Verfassungsgerichtshof prüft Gesetzentwurf zum Volksbegehren „Betonflut eindämmen – Damit Bayern Heimat bleibt!“
„Wir sind darauf vorbereitet.“ Ludwig Hartmann, Sprecher des Volksbegehrens „Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt!“ zeigt sich unbeeindruckt, dass die Zulässigkeit des am 7. März von einem breiten Bündnis eingereichten Volksbegehrens durch den bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) geprüft werden soll. „Die CSU-Regierung spielt hier lediglich auf Zeit“, so Hartmann optimistisch. „Mehrere Gutachten haben bereits bestätigt: Eine Höchstgrenze für den Flächenverbrauch ist verfassungsrechtlich zulässig und sogar geboten, wenn wir unsere schöne Heimat Bayern bewahren wollen. Ich bin zuversichtlich: Am Ende stimmen Bürgerinnen und Bürger ab und zeigen CSU-Flächenvernichtungswahn die rote Karte!“
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