Landesentwicklungsprogramm: Tourismus
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 5 wie folgt zu ändern:
1. Es wird folgender neuer Punkt 5.4 „Tourismus“ eingefügt:
5.4 Tourismus
(Z) Die langfristige Sicherstellung und der Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft sollen bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit einem eigenständigen Gewicht berücksichtigt werden. Es sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Bayern am Wachstum der Tourismusbranche angemessen Anteil hat. Dabei soll vorrangig eine zunehmende Verbesserung der Qualität und Umweltverträglichkeit der Tourismusangebote angestrebt werden. Auf eine flexible Angebotsstruktur soll hingewirkt werden.