Schulen mit NS-belasteten Namensgebern unverzüglich umbenennen
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. im Ausschuss für Bildung und Kultus über den aktuellen Stand des Entscheidungsprozesses zur Umbenennung von Schulen zu berichten, deren bisherige Namensgeber in den Nationalsozialismus verstrickt waren.
2. Maßnahmen anzuregen und zu unterstützen, die an den betroffenen Schulen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer in Unterricht und Fortbildungen über die Beteiligung des bisherigen Namensgebers an NS-Verbrechen aufklären und Kommunen wie interessierte Öffentlichkeit durch Informationsveranstaltungen in die Entscheidung zur Umbenennung einbinden.
3. an den betroffenen Schulen einen Diskussionsprozess über geeignete künftige Namensgeberinnen und Namensgeber anzuregen und zu unterstützen.