23. Januar 2014

Schulen mit NS-belasteten Namensgebern unverzüglich umbenennen

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. im Ausschuss für Bildung und Kultus über den aktuellen Stand des Entscheidungsprozesses zur Umbenennung von Schulen zu berichten, deren bisherige Namensgeber in den Nationalsozialismus verstrickt waren.
2. Maßnahmen anzuregen und zu unterstützen, die an den betroffenen Schulen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer in Unterricht und Fortbildungen über die Beteiligung des bisherigen Namensgebers an NS-Verbrechen aufklären und Kommunen wie interessierte Öffentlichkeit durch Informationsveranstaltungen in die Entscheidung zur Umbenennung einbinden. 

3. an den betroffenen Schulen einen Diskussionsprozess über geeignete künftige Namensgeberinnen und Namensgeber anzuregen und zu unterstützen.

weiterlesen >

Mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung I

1. Die Definition pädagogischer Fachkräfte wird in § 16 Abs. 2 AVBayKiBiG auf weitere Berufsgruppen wie Sonderpädagoginnen und -pädagogen, Psychologinnen und Psychologen, Kindheitspädagoginnen und -pädagogen, Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger, Logopädinnen und Logopäden oder Ergotherapeutinnen und -therapeuten ausgeweitet sowie Grundschullehrerinnen und -lehrer im Bereich Kindergärten.
2. Die Möglichkeit der Kinderbetreuung durch qualifizierte Tagespflegepersonen in den sogenannten Randzeiten nach dem neuen § 16 Abs. 5 wird zurückgenommen. (Streichung von § 16 Abs. 5 AVBayKiBiG) 

3.Der empfohlene Anstellungsschlüssel in § 17 Abs. 1 AVBayKiBiG wird von 1:10 auf 1:9 angehoben. 

4. Der Gewichtungsfaktor für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder soll zukünftig bei der Berechnung der Fachkraftquote berücksichtigt werden. (Streichung von § 17 Abs. 2 Satz 2) 

5. Die Erhöhung der Buchungszeitfaktoren für Kinder unter drei Jahren und für Kinder mit Sprachförderbedarf in § 25 AVBayKiBiG sollte auch bei der Ermittlung des Anstellungsschlüssels und der Fachkraftquote berücksichtigt werden. § 25 Abs. 1 Satz 4 AVBayKiBiG ist deshalb zu streichen.

weiterlesen >

Mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung III

Die von der Staatsregierung im September beschlossene Änderung der Verordnung zur Ausführung des
 Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
bleibt weit hinter den Erwartungen der Fachöffentlichkeit und den Anforderungen an eine qualitativ hochwertige, inklusive frühkindliche Bildung zurück. Anstatt einer grundlegenden Verbesserung der Rahmenbedingungen, bringt die Neuregelung der Ausführungsverordnung für die Einrichtungsträger einen erhöhten administrativen Aufwand und an einigen Stellen sogar eine Verschärfung der Fördervoraussetzungen mit sich. Den Trägern werden neue Aufgaben zugewiesen und die Ansprüche an das pädagogische Personal werden erhöht, ohne für eine entsprechende Refinanzierung zu sorgen. Der große Erfahrungsschatz und das Engagement der freien und kommunalen Träger wurden nicht genutzt, um die notwendigen Voraussetzungen für eine Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung in Bayern zu schaffen. Es besteht deshalb ein akuter politischer Handlungs- und Korrekturbedarf.

weiterlesen >
4. Dezember 2013

Fahrtkosten für Asylbewerberinnen und -bewerber, die in dezentralen Unterkünften und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, für Flüchtlinge, die in dezentralen Unterkünften oder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, in gewissen Umfang Fahrtkosten zu übernehmen, um eine angemessene Teilhabe auch dezentral untergebrachter Flüchtlinge zu ermöglichen. Hierbei sind insbesondere folgende Fahrtzwecke zu berücksichtigen: Sprach- und Integrationskurse, Arbeit, gemeinnütziger Tätigkeit, Gesundheitseinrichtungen, Beratungsangebote, Einkauf, wenn vor Ort Einkaufsmöglichkeiten fehlen, Fahrt der Kinder und Jugendlichen zur Schule, Fahrt der Kinder zu Kindertagesstätten dort, wo vor Ort keine Einrichtungen oder keine Kapazitäten innerhalb bestehender Einrichtungen vorhanden sind, Begleitung der Eltern an diesen Fahrten ihrer Kinder, wenn dies erforderlich ist, Teilnahme an Kulturarbeit oder Sport.

weiterlesen >
26. November 2013

Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge – keine Aushöhlung der kommunalen Selbstbestimmung durch internationale Handelsabkommen!

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, auf Bundesebene und gegenüber den Institutionen der Europäischen Union darauf zu drängen, dass die seit Frühjahr 2013 laufenden Verhandlungen über ein plurilaterales Dienstleistungsabkommen (TiSA – Trade in Services Agreement) und die seit Sommer 2013 laufenden Verhandlungen zwischen EU-Kommission und den USA über ein Freihandelsabkommen (TTIP – Transatlantic Trade and Investment Partnership) nicht zu einer Aushöhlung der kommunalen Selbstbestimmung durch die Liberalisierung von Dienstleistung auf dem Gebiet der kommunalen Daseinsvorsorge führen.

weiterlesen >
23. Oktober 2013

Windenergie in Bayern voranbringen – Planungssicherheit für Kommunen, Bürgerinnen und Bürger herstellen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich für den Ausbau der Windenergie in Bayern einzusetzen und für entsprechende Planungssicherheit zu sorgen.
In diesem Zusammenhang wird die Staatsregierung dazu aufgefordert, sich für ein endgültiges Zurückziehen des mit Sachsen gemein- sam eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Baugesetzbuchs (BauGB), BR-Drs. 569/13, einzusetzen oder im Bundesrat eine Abstimmung über diesen Entwurf zum nächstmöglichen Zeit- punkt herbeizuführen.

weiterlesen >
20. Februar 2013

Bezahlbaren Wohnraum erhalten – Investitionen fördern

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. Wohnbaugenossenschaften verstärkt zu fördern,
2. vermehrt Mittel für die Förderung des Sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass die Wohnbauförderung in Bayern auch nach 2014 mindestens das bisherige Niveau übersteigt,
3. vermehrt Mittel für die Förderung des Studentischen Wohnungsbaus zur Verfügung zu stellen,
4. sich auf Bundesebene für eine deutliche Verlängerung der Bindungsfristen im Sozialen Wohnungsbau einzusetzen,
5. zu prüfen, welche eigenen Immobilien in Gebieten mit erhöhter Wohnungsnachfrage für die Schaffung von preisgünstigem Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden können,
6. durch geeignete Initiativen darauf hinwirken, dass Programme der sozialen Stadt stärker als bisher gefördert werden,
7. durch geeignete Initiativen zu erreichen, dass für Gebäudesanierungsprogramme der KfW Sanierungen mit mindestens 2 Mrd. Euro gefördert werden und ein grüner Energiesparfonds in Höhe von 3 Mrd. Euro eingerichtet wird, von denen 1,8 Mrd. Euro auf die energetische Sanierung in Quartieren mit einem hohen Anteil an einkommensschwachen und/oder investitionsschwachen Haushalten entfallen sollen,
8. durch geeignete Initiativen einen Klimazuschuss im Wohngeld einführen, damit Wohngeldempfängerinnen und -empfänger auch in energetisch sanierten Wohnungen leben können.

weiterlesen >