Zuwendungen für den Ausbau von Pflegestützpunkten in Bayern
Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom 1. Juli 2008 verpflichtet den Freistaat zur zügigen Einrichtung von Pflegestützpunkten in Bayern. Doch trotz der sofortigen Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung des Freistaats wurden bisher erst acht Pflegestützpunkte eingerichtet. Die geplante flächendeckende Errichtung von Pflegestützpunkten scheiterte bisher vor allem an Konflikten über die Finanzierung der Stützpunkte. Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen aus dem SGB XI und zur Umsetzung der Allgemeinverfügung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in Bayern muss sich der Freistaat an den Sach- und Personalkosten der Pflegestützpunkte beteiligen.
weiterlesen >