31. März 2014

Zuwendungen für den Ausbau von Pflegestützpunkten in Bayern

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom 1. Juli 2008 verpflichtet den Freistaat zur zügigen Einrichtung von Pflegestützpunkten in Bayern. Doch trotz der sofortigen Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung des Freistaats wurden bisher erst acht Pflegestützpunkte eingerichtet. Die geplante flächendeckende Errichtung von Pflegestützpunkten scheiterte bisher vor allem an Konflikten über die Finanzierung der Stützpunkte. Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen aus dem SGB XI und zur Umsetzung der Allgemeinverfügung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in Bayern muss sich der Freistaat an den Sach- und Personalkosten der Pflegestützpunkte beteiligen.

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19. März 2014

Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen VII – Mehrgenerationenhäuser in Bayern langfristig sichern

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene und in Bayern für eine langfristige Absicherung der 94 bayerischen Mehrgenerationenhäuser einzusetzen. Sollte das Ende 2014 auslaufende Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II des Bundes nicht verlängert werden, soll die Staatsregierung ein eigenes Programm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern auflegen. Die Staatsregierung soll sich dabei mit den Kommunen auf ein tragfähiges Finanzierungskonzept zur dauerhaften Sicherung der bayerischen Mehrgenerationenhäuser verständigen. Anzustreben ist dabei ein Finanzierungsmix aus staatlichen und kommunalen Zuschüssen sowie trägereigenen Mitteln.

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Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen VIII Pflegestützpunkte in Bayern flächendeckend ausbauen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, umgehend ein Konzept für einen flächen- und bedarfsdeckenden Ausbau der Pflegestützpunkte in Bayern vorzulegen.
Die Vorgaben der unter sofortige Vollziehbarkeit gestellten „Allgemeinverfügung zur Errichtung von Pflegestützpunkten in Bayern“ vom 22. Oktober 2009 für einen bayernweiten Ausbau sind dabei zügig umzusetzen. Um vorhandene Umsetzungsblockaden aufzuheben, ist sicherzustellen, dass sich der Freistaat gemeinsam mit den Kommunen und den Pflegekassen an der Finanzierung der Pflegestützpunkte beteiligt.

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12. Februar 2014

Veröffentlichung von Einkünften aus Nebentätigkeit für kommunale Wahlbeamte und kommunale Wahlbeamtinnen jetzt!

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) vom 24. Juli 2012 vorzulegen, in dem die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Einkünften aus Nebentätigkeiten für kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen geregelt wird, wenn diese im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder im Jahr den Betrag von 10.000 Euro übersteigen.

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10. Februar 2014

Straßenbahnförderung erleichtern

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – BayGVFG) in den Landtag einzubringen, der es erlaubt, Straßenbahnen auch auf straßenbündigem Bahnkörper, zu fördern.

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5. Februar 2014

Bezahlbaren Wohnraum sichern: Mieterschutz weiter verbessern

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
– Die Frist der Verordnung für einen besseren Mieterschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auf zehn Jahre zu verlängern. 

– Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei Bestandsmieten in Höhe von 15 Prozent in Bayern flächendeckend einzuführen und die Laufzeit der Verordnung ebenfalls auf zehn Jahre zu verlängern. 

– Die notwendige Rechtssicherheit herzustellen, dass bei Ablauf der Kappungsgrenzesenkungsverordnung die Kündigungssperrfrist von zehn Jahren gem. § 577a BGB in Gebieten mit gefährdeter Wohnraumversorgung gleichzeitig nicht verkürzt wird. 

– Sich auf Bundesebene einzusetzen, dass die Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen schnellstmöglich eingeführt wird und diese sogleich in Bayern landesweit umzusetzen.
– Sich auf Bundesebene einzusetzen, eine Reform des Mietspiegels einzuleiten, mit dem Ziel, als Bemessungsgrundlagen die Mieten der letzten zehn Jahre festzusetzen. 

– Dem Landtag zu berichten, wie sie die sog. Indexmiete beurteilt und welche gesetzliche Regelungen möglich wären, um einer Aushebelung des Mietspiegels entgegenzuwirken. 


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30. Januar 2014

Flächendeckende Einführung der Biotonne

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ gegenüber den entsorgungspflichtigen Körperschaften klarzustellen, dass eine getrennte Sammlung der Bioabfälle gemäß § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz nur mit der flächendeckenden Bereitstellung einer Biotonne erfüllt werden kann, 

─ entsorgungspflichtige Körperschaften ohne Biotonne zu unterstützen, damit diese möglichst bald eine flächendeckende Einführung der Biotonne in die Wege leiten und ähnlich wie in Baden-Württemberg dabei zu unterstützen, Bio- und Grünabfälle möglichst energetisch zu nutzen. 


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23. Januar 2014

Bezahlbaren Wohnraum durch Neubau im unteren und mittleren Preissegment schaffen

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
– den öffentlich geförderten Wohnungsbau deutlich auszuweiten und den Anteil der Wohnungen mit Belegbindung zu erhöhen. 

– die Förderung auch auf den Neubau von Wohnungen für mittlere Einkommen auszuweiten. 

– ein Programm aufzulegen, wie der Wegfall der Entflechtungsmittel ab 2019 kompensiert werden soll. 


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