Reichsbürger und Rechtsextreme entwaffnen, Waffenrecht verschärfen, Waffenmissbrauch verhindern

Der Landtag wolle beschließen:
I. Der Landtag stellt fest,
1. Die weite Verbreitung und Präsenz von funktionsfähigen Schusswaffen und Schreckschusswaffen ist in hohem Maße besorgniserregend und eine Gefahr für die Sicherheit. Das Waffenrecht muss sich noch deutlicher als bislang an der Gewährleistung der persönlichen und öffentlichen Sicherheit orientieren. 


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12. Oktober 2016

Schluss mit der Geheimhaltung – GBW-Verkauf vollumfänglich aufklären

Die Staatsregierung wird aufgefordert, unverzüglich mündlich und schriftlich über den Verkauf der landeseigenen Wohnungsgesellschaft GBW zu berichten.
Der Bericht soll insbesondere klären:
─ Ob die BayernLB bereits im Jahr 2008 oder vor der Entscheidung der EU in Sachen Beilhilfeverfahren den Verkauf der GBW plante?
─ Inwiefern damals bereits Gespräche mit der Patrizia AG geführt wurden und mit welchem Inhalt?

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Regionalität und Dezentralität fördern – nachhaltiges Schlachthofkonzept vorlegen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Schlachthofkonzept für Bayern vorzulegen mit dem Ziel, eine Zunahme von immer größeren Schlachthöfen zu verhindern sowie den Erhalt bzw. die Schaffung von kleineren, regionalen, kommunalen, dezentralen und gut überwachbaren Schlachtstätten in überschaubarer Größenordnung zu gewährleisten. Insbesondere soll das Konzept die Bereiche hohe Tierschutzstandards, Arbeitnehmerrechte, kurze Wege, Kontrollierbarkeit und regionale Wertschöpfung umfassen und Möglichkeiten aufzeigen, wie unter Berücksichtigung dieser Bereiche regionale und dezentrale Schlachthöfe gefördert werden können sowie mögliche Alternativen zu den bisherigen Schlachtungsformen und -abläufen darstellen.

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6. Juli 2016

Luftreinhaltung in bayerischen Städten

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. den für die Landeshauptstadt München geltenden Luftreinhalteplan so ändern zu lassen, dass dieser die erforderlichen wirksamen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des NO2- Grenzwertes enthält;
2. alle weiteren Luftreinhaltepläne zu überprüfen und gegebenenfalls ebenfalls entsprechend zu ändern;
3. die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um bei Grenzwertüberschreitungen entsprechende Maßnahmen problemlos zu ermöglichen.

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12. November 2015

Syrischen Flüchtlingen weiterhin den Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewähren, Familiennachzug nicht in Frage stellen, Asylverfahren beschleunigen und Anrainerstaaten um Syrien unterstützen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen,
─ dass Syrische Flüchtlinge weiterhin den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) erhalten, 

─ die bisherigen Regelungen zum Familiennachzug beizubehalten, 

─ beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für schnellere Verfahren ohne Aushöhlung der Rechtsgarantien für Flüchtlinge zu sorgen, 

─ die Anrainerstaaten bei der Flüchtlingsaufnahme- und versorgung der Flüchtlinge zu unterstützen, 

─ Menschen in Krisenregionen zu unterstützen, Fluchtursachen konsequent bekämpfen.

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Streckenstilllegungen und Rückbau vermeiden – Reaktivierungen ermöglichen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie zu berichten, wie die im Landesentwicklungsprogramm enthaltenen Grundsätze, die Möglichkeiten von Reaktivierungen zu nutzen und Streckenstilllegungen und Rückbau der bestehenden Schieneninfrastruktur zu vermeiden, umgesetzt werden.

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3. November 2015

Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit

In seinem Urteil vom 4. Februar 2009 erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Satzung der Stadt München zum Verbot der Verwendung von Grabsteinen aus Kinderarbeit mit der Begründung für unwirksam, dass es der Kommune an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer solchen Satzung fehle. Mit einer Änderung des Bayerischen Bestattungsgesetzes werden die Friedhofsträger zum Erlass von Satzungen ermächtigt, die festlegen, dass nur Grabsteine und Grabsteinfassungen verwendet werden dürfen, die aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt sind. Darüber hinaus werden Anforderungen an den zu erbringenden Nachweis für Grabsteine und Grabsteinfassungen geregelt.

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29. Oktober 2015

Gesetz zur Ermöglichung gleicher Chancen und zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
(Bayerisches Chancengleichheitsgesetz)

Das Ziel des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes vom 24. Mai 1996, eine paritätische Beteiligung von Frauen und Männern am gesellschaftlichen und beruflichen Leben in Bayern zu ermöglichen, ist bis heute nicht erfüllt. Das Gesetz hat sich als zahnloser Tiger erwiesen, das auf allen Ebenen immer wieder unterlaufen wird. Darüber hinaus verlangt eine moderne Gleichstellungspolitik, nicht nur die gravierenden Benachteiligungen für Frauen abzubauen, sondern auch zur Kenntnis zu nehmen, dass Männer in einigen gesellschaftlichen und beruflichen Bereichen unterrepräsentiert sind. Der vorliegende Gesetzentwurf ersetzt das u.E. mangelhafte bisherige Gesetz und verwirklicht damit eine moderne Idee der paritätischen Beteiligung beider Geschlechter am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben.

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19. Oktober 2015

Kommunale Integrationszentren in Bayern einrichten

Der Landtag wolle beschließen:
 Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ zeitnah mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ein Konzept zur Errichtung Kommunaler Integrationszentren in jedem Landkreis und den kreisfreien Städten zu erarbeiten, 

─ in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt für die Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums mindestens zwei Stellen zu finanzieren, 

─ für die Koordinierung, fachliche Beratung und Weiterentwicklung der Kommunalen Integrationszentren eine zentrale Stelle zu gründen. 


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