18. Januar 2010

Fortschreibung des Kinder- und Jugendprogramms der Staatsregierung

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die im Bericht unter 4.3.12. Ziffer 1356 f. enthaltene Empfehlung der Enquete-Kommission (Drs. 15/10881) aufzugreifen, das Kinder- und Jugendprogramm der Staatsregierung von 1998 fortzuschreiben. Bei der Fortschreibung sollen die einschlägigen Ergebnisse und Empfehlungen der Enquete-Kommission berücksichtigt werden.
Auf eine angemessene finanzielle Ausstattung des Kinder- und Jugendprogramms im Haushalt des Freistaats Bayern ist zu achten.

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17. Dezember 2009

FDP: Schuldenpräventionsprogramme für Jugendliche

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!
Auf der einen Seite haben wir steigende Lebenshaltungskosten, stagnierende und sinkende Löhne auf der anderen Seite, und dann haben wir auch wieder die gestiegenen Lebensansprüche und vor allem eine Wirtschaft, die fahrlässig einen Konsum auf Pump in den Fokus der Werbung rückt.
Für uns ist es ganz klar, dass wir diesen Berichtsantrag unterstützen. Das ist selbstverständlich. Es ist doch wohl auch jedem hier im Hohen Hause klar, dass die Prävention bei den Jugendlichen angesetzt werden muss.

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19. Februar 2009

Alkoholkonsum bei Jugendlichen: Keine Meldepflicht

Die Grünen im Bayerischen Landtag sprechen sich gegen die von Sozialministerin Haderthauer geforderte Meldepflicht für exzessiv trinkende Jugendliche aus. „Das ist eine nicht sinnvolle Maßnahme, die Jugendliche eher davon abhält würde, Hilfe zu suchen, wenn im Anschluss ihre Daten an Jugendämter weitergegeben werden“, erklärt der jugendpolitische Sprecher Ludwig Hartmann. Zudem könnte man aus Datenschutzgründen den ÄrztInnen eine Meldepflicht gar nicht zumuten.

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21. Oktober 2008

Jugendschutz bei Veranstaltungen der Heimattreuen Deutschen Jugend e.V. (HDJ)

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. beim Bundesinnenministerium auf ein bundesweites Verbot der HDJ hinzuwirken,
2. solange noch kein Verbot der HDJ besteht, die Regierungen der Bezirke sowie die kommunalen Behörden über Ziele und Auftreten der HDJ aufzuklären und sie anzuweisen, bei Veranstaltungen der HDJ in Bayern die Bestimmungen des Jugendschutzes, insbesondere § 8 JSchG, konsequent
anzuwenden.

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