Ja zur Integration junger Geflüchteter in Ausbildung und Arbeitsmarkt, ja zur Ausbildungsbereitschaft der bayerischen Wirtschaft!
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ die zum 1. September 2016 erlassene Weisung des bayerischen Innenministeriums zum „Vollzug des Ausländerrechts; Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten“ zurückzunehmen;
─ den Ermessensspielraum der regionalen Ausländerbehörden bei der Erteilung von Ausbildungserlaubnissen zur Umsetzung der von der bayerischen Wirtschaft geforderten und im Bundesintegrationsgesetz aufgenommenen 3-plus-2-Regelung (sicherer Aufenthaltstitel während der dreijährigen Ausbildung und zwei weiterer Praxisjahre) zugunsten der Ausbildung der jungen Geflüchteten auszuschöpfen;