Biberfonds
Mit freiwilligen staatlichen Ausgleichsleistungen für Biberschäden von insgesamt bis zu 250.000 Euro im Jahr will der Freistaat die Akzeptanz des Bibers in der Gesellschaft weiter erhöhen. Die Ausgleichsregelung erfasst Schäden in Land-, Forst- und Teichwirtschaft, insbesondere Fraß- und Vernässungsschäden an Feldfrüchten, Maschinenschäden in der Landwirtschaft, Schäden an Teichdämmen und in der Fischzucht sowie forstwirtschaftliche Schäden. Kein Ausgleich soll erfolgen z.B. bei Bagatellfällen oder wenn eine Versicherung für den Schaden aufkommt.
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