31. März 2014

Einrichtung von Interventions- und Beratungsstellen mit einem pro-aktiven Beratungsansatz


Gegenwärtig gibt es in Bayern kein flächendeckendes Angebot an niedrigschwelliger pro-aktiver Beratung für gewaltbetroffene Frauen. Im Rahmen der Umsetzung des GewSchG wurde vom Sozialministerium lediglich in den Jahren 2003 und 2004 ein Modellprojekt zur Erprobung eines pro-aktiven Beratungsansatzes durchgeführt. Trotz positiver Ergebnisse wurde das Modellprojekt nicht in eine Regelförderung überführt.

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Finanzierung der Opferhilfe

Die Staatsregierung gewährt Organisationen der Opferhilfe bislang keine unmittelbare finanzielle Unterstützung. Solche Organisationen kommen allerdings als Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs- und Strafverfahren in Betracht. Bislang sind dies lediglich 52.000 Euro jährlich. Angesichts der hohen Opferzahlen ist dies ein Tropfen auf den heißen Stein, Organisationen müssen als Bittsteller an die Stiftung Opferhilfe herantreten. Dies ist weder den Opfern noch den Beratungsstellen dauerhaft zumutbar.

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Bayerischer Landesplan für Menschen mit Behinderung

Der tatsächliche Bedarf an Investitionskostenförderung in der Behindertenhilfe steigt jedoch kontinuierlich weiter an. Dieser erhöhte Investitionsförderbedarf wird von der Staatsregierung durch die Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 16.500,0 Tsd. Euro im Nachtragshaushaltsentwurf auch anerkannt. Deshalb müssen nun auch die verfügbaren Mittel für Investitionskostenzuschüsse für das Haushaltsjahr 2014 bedarfsgerecht um 2.000,0 Tsd. Euro aufgestockt werden.

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Sprachkurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber flächendeckend ermöglichen

Die Kenntnis der deutschen Sprache ist eine der Voraussetzungen zur Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft. Flüchtlingen muss die Möglichkeit gegeben werden, ihr Leben aktiv und selbständig zu gestalten. Je früher Flüchtlinge die deutsche Sprache lernen, desto einfacher ist eine Integration möglich. Deshalb sollen die Sprachkurse bereits nach dem Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtungen flächendeckend angeboten werden.

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Versorgungsstrukturen für Menschen mit Behinderung nach Ausscheiden aus einer Förder- oder Behindertenwerkstätte

Die Staatsregierung hatte im Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 die im EPl. 13 eingestellten Investitionszuschüsse für Einrichtungen und Projekte für Menschen mit Behinderung deutlich gekürzt. Nachdem die von der grünen Landtagsfraktion aufgedeckten Mittelkürzungen zu erheblichen Protesten der betroffenen Menschen mit Behinderung und der Einrichtungsträger der Behindertenhilfe geführt haben, hat die Staatsregierung kurzfristig in einigen Titeln des Landesbehindertenplans nachgebessert. So wurden die „Zuschüsse für Investitionen an Sonstige zur Schaffung von Versorgungsstrukturen für Menschen mit Behinderung nach Ausscheiden aus einer Förder- oder Behindertenwerkstätte“ für das Jahr 2013 um 1.500,0 Tsd. Euro auf 5.500,0 Tsd. Euro erhöht. Im Haushaltsjahr 2014 entfallen diese Mittel wieder und der Haushaltsbetrag liegt lediglich bei 4.000,0 Tsd. Euro. Diese Kürzung ist u.E. weder bedarfs- noch sachgerecht und muss deshalb revidiert werden.

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Landeserziehungsgeld abschaffen

Das Landeserziehungsgeld belohnt Eltern dafür, dass Sie kein öffentlich gefördertes frühkindliches Bildungs- und -betreuungsangebot wahrnehmen. Ähnlich wie beim Betreuungsgeld auf Bundesebene, soll dadurch der Bedarf an Plätzen in der Kindertagesbetreuung künstlich gesenkt werden. Der weitere Ausbau einer inklusiven Kinderbildung und -betreuung wäre hier bei Weitem der bessere Weg.
Ab Juli 2014 wird daher kein Landeserziehungsgeld mehr bewilligt und demzufolge wird ab Mitte 2015 auch kein Landeserziehungsgeld mehr ausgezahlt.

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Verbraucherschutz stärken

Der Doppelhaushalt 2013/2014 sieht eine Absenkung der Zuschüsse an die Verbraucherverbände im Jahr 2014 vor. Tatsächlich ist die Verbraucherschutzarbeit in Bayern seit vielen Jahren unterfinanziert. Viele Felder der Verbraucherschutzarbeit – insbesondere in den Bereichen individuelle Beratung und Aufklärungskampagnen – bleiben damit auf der Strecke. Dringend notwendig ist auch der Ausbau der Rechtsdurchsetzung. Das Rechtskostenbudget ist bei weitem nicht auseichend, um Verbraucherrechte auf dem Rechtsweg durchsetzen zu können.

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Anpassung der Fördersätze für Frauenhäuser und Notrufe an die Kosten- und Gehaltsentwicklung

Mit einer Versorgungsquote von 0,1 Fachberatungsstellen auf 10.000 Frauen liegt Bayern im Bundesvergleich an letzter Stelle. Insgesamt erhalten 21 Notrufe einen staatlichen Personalkostenzuschuss von jährlich 19.650 Euro und 12 Notrufe lediglich einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 2.320 Euro für Fortbildung, Supervision und Öffentlichkeitsarbeit. Der Gesamtumfang der staatlichen Förderung für Notrufe liegt bei 460 Tsd. Euro pro Jahr. Bei der staatlichen Förderung für Frauenhäuser und Notrufe handelt es sich zudem lediglich um eine freiwillige Leistung des Freistaats.

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Moorrenaturierung: Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die Renaturierung von Mooren ist der preiswerteste Beitrag zur Bindung von Kohlendioxid zum Schutze des Klimas. Mit den zusätzlichen 500.000 Euro lassen sich demnach im günstigsten Fall 100.000 Tonnen CO2 pro Jahr zusätzlich binden. Dies entspricht dem CO2-Ausstoß der Einwohner einer Stadt wie Wolfratshausen oder Holzkirchen.

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