In der Antwort der bayerischen Staatsregierung auf meine Schriftliche Anfrage vom 06.12.16 werden die Durchschnittskosten pro qm Brückenfläche mit 640 Euro angegeben, welche aber nur für Instandsetzungen gelten würden. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass Bauwerke mit einer Zustandsnote >= 3 häufig eben nicht mehr instandgesetzt werden können, sondern erneuert werden müssten. Dennoch wurden mit diesem “Minimal-Betrag” die prognostizierten Gesamtkosten für die in 2017 geplanten Instandsetzungen und Erneuerungen errechnet. In der Übersicht der in 2016 instandgesetzten oder erneuerten Brückenbauwerke finden sich Projekte mit einer ursprünglichen ZN von 3,0 bis 3,5. Daraus kann geschlossen werden, dass die ZN nicht das einzige Maß für die Reihenfolge der durchgeführten Sanierungen ist.
Die für 2017 geplanten Sanierungsmaßnahmen schwanken je nach Regierungsbezirk sehr stark. Während 2017 in Niederbayern 27,3% der sanierungsbedürftigen Teilbauwerke zur Instandsetzung oder Erneuerung anstanden, war es in Unterfranken kein einziger der 33 als sanierungsbedürftig eingestuften Fälle.
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