Verteilung der staatlichen Ausgaben nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG)
1. Wie verteilen sich die Ausgaben in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 unter der Gruppierungsnummer 527 insgesamt jeweils auf Erstattungen nach Art. 5 und nach Art. 6 BayRKG, einschließlich der pauschalen Erstattungen nach Art. 19 BayRKG?
Titelübergreifend betreffen die Ausgaben der Reisekostenabrechnung, des Reiseservice Bayern sowie die Kreditkartenzahlungen der Dienststellen in folgender Höhe Fahrkostenerstattungen gemäß Art. 5 BayRKG und Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung gemäß Art. 6 BayRKG: