20. Juni 2013

Gerichtsentscheid zu Zwischenlager: In Bayern müssen Alarmglocken schrillen

Ludwig Hartmann: „Jetzt zeigt sich das ganze Dilemma der Atomindustrie“

„In Bayern müssen jetzt die Alarmglocken schrillen“, kommentiert Ludwig Hartmann, energiepolitischer Sprecher der Landtagsgrünen, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zur Aufhebung der Genehmigung für das Atommüllzwischenlager Brunsbüttel. Wände und Decken der Zwischenlager an den bayerischen Atomkraftwerken seien dünner und damit gefährdeter für terroristische Angriffe etwa mit panzerbrechenden Waffen oder Flugzeugen.
Das OVG-Urteil vom Mittwoch habe jedoch nicht nur mit Blick auf die Zwischenlager Relevanz.

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Plenarrede: Windenergie in Bayern voranbringen – Den Dialog mit allen Bürgerinnen und Bürgern suchen!

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen!
An das, was die Staatsregierung in der Energiedebatte hier im Hohen Haus oder über die Medien von sich gibt, haben wir uns schon weitgehend gewöhnt. Es werden Maßnahmen angekündigt. Ein Minister sabotiert in der Staatsregierung faktisch schon offen die Energiewende. Der andere Minister kann sich nicht durchsetzen. In den letzten Tagen und Wochen ist von dem leider nicht anwesenden Ministerpräsidenten eine Debatte zur Energiewende ausgelöst worden. Es ging um den Abstand von Windkraftanlagen zu Wohngebieten. Der Ministerpräsident hat sich von irgendjemand ins Ohr flüstern lassen, dass der Abstand mindestens das Zehnfache der Masthöhe betragen müsse. Damit käme der Ausbau der Windkraft in Bayern komplett zum Erliegen. Wir reden von einem Abstand von zwei Kilometern. Nur zum Vergleich: Die Bürgerinnen und Bürger, die in der Nähe des Kernkraftwerks Gundremmingen leben, haben einen Abstand von einem Kilometer zu dieser Anlage. Davor kann man Angst haben. Bei großen Windkraftanlagen von Angst zu sprechen, ist wirklich nur peinlich.

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17. April 2013

Informiertheit der Bayerischen Atomaufsicht über Vorkommnisse in Bayerischen Atomkraftwerken, die als nicht meldepflichtig eingestuft wurden

Nach dem deutschen Meldewesen für Ereignisse in deutschen Atomkraftwerken obliegt es zunächst dem Anlagenbetreiber, die Prüfung und Ersteinstufung des Ereignisses hinsichtlich einer etwaigen Meldepflicht vorzunehmen. Die zuständige Landesatomaufsichtsbehörde wird jedoch nicht nur über Ereignisse/Vorkommnisse informiert, die der Betreiber als meldepflichtig eingestuft hat. Üblicherweise wird sie über alle relevanten Vorkommnisse informiert, auch wenn diese letztlich nicht meldepflichtig sein sollten.
Öffentlich ist jedoch weitgehend unklar, nach welcher Systematik, in welchem Umfang und in welcher Regelmäßigkeit die Bayerische Atomaufsicht, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG), über derartige, als nicht meldepflichtig eingestufte Vorkommnisse in Bayerischen Atomkraftwerken informiert wird.

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29. Januar 2013

AKW Gundremmingen: Änderungsgenehmigung

Im AKW Gundremmingen laufen die letzten zwei von ehemals neun Siedewasserreaktoren in Deutschland. Sie haben keine getrennten Primär- und Sekundärkreisläufe, sondern nur einen Hauptkreislauf. Jetzt auch einzigartig in Deutschland, dass in einem AKW gleich zwei Reaktoren Uran und Plutonium spalten. Der Großunfall in Fukushima hat gezeigt, dass ein schwerer Störfall in einem Reaktor auch zur Verstrahlung des Nachbarreaktors und so zur Unbegehbarkeit und Steuerlosigkeit führen kann. Änderungsgenehmigung: Seit über zehn Jahren wird im Bayerischen Umweltministerium ein Antrag des AKW Gundremmingen und der RWE AG als Betriebsführerin zur Erhöhung der Atomstromproduktion geprüft, die mit einer Erhöhung sowohl der Atommüllproduktion wie auch der Radioaktivitätserzeugung und -freisetzung verbunden ist. Über die damit verbundenen Gefahren wurden die Bürgerinnen und Bürger bislang weder durch die Staatsregierung noch RWE/EON informiert.

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24. Januar 2013

AKW Gundremmingen: Kerntechnische Sicherheitsregeln

Im AKW Gundremmingen laufen die letzten zwei von ehemals neun Siedewasserreaktoren in Deutschland. Sie haben keine getrennten Primär- und Sekundärkreisläufe, sondern nur einen Hauptkreislauf. Jetzt auch einzigartig in Deutschland, dass in einem AKW gleich zwei Reaktoren Uran und Plutonium spalten. Der Großunfall in Fukushima hat gezeigt, dass ein schwerer Störfall in einem Reaktor auch zur Verstrahlung des Nachbarreaktors und so zur Unbegehbarkeit und Steuerlosigkeit führen kann.

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22. Januar 2013

AKW Gundremmingen: Störfall Undichtheit am Reaktordruckbehälter

Im AKW Gundremmingen laufen die letzten zwei von ehemals neun Siedewasserreaktoren in Deutschland. Sie haben keine getrennten Primär- und Sekundärkreisläufe, sondern nur einen Hauptkreislauf. Jetzt auch einzigartig in Deutschland, dass in einem AKW gleich zwei Reaktoren Uran und Plutonium spalten. Der Großunfall in Fukushima hat gezeigt, dass ein schwerer Störfall in einem Reaktor auch zur Verstrahlung des Nachbarreaktors und so zur Unbegehbarkeit und Steuerlosigkeit führen kann.

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20. November 2012

Umweltministerium bremst bei Atomsicherheit

Das Bayerische Umweltministerium steht bei der kerntechnischen Sicherheit nach Ansicht der Grünen im Bayerischen Landtag weiter auf der Bremse. Eine Antwort auf eine grüne Anfrage zum Plenum vergangene Woche bestätigt die heute in der SZ thematisierte Blockadehaltung des Bayerischen Umweltministeriums bei der Beschlussfassung des neuen Kerntechnischen Regelwerks. „In wortreichen Erklärungen bestätigte das Umweltministerium, dass es die konsequente Anwendung des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik beim Kerntechnischen Regelwerk auf die alten Reaktoren verhindern will“, erklärt der energiepolitische Sprecher Ludwig Hartmann.

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8. November 2012

RWE gibt MOX-Einsatz in Gundremmingen auf

Die Grünen im Bayerischen Landtag sehen erfreut, dass in beiden Gundremminger Atomkraftwerken in Zukunft keine neuen plutoniumhaltigen MOX-Brennelemente mehr eingesetzt werden. Dies bestätigte die Staatsregierung heute auf eine Anfrage von Ludwig Hartmann, energiepolitischer Sprecher der Fraktion. „Es ist ein großer Erfolg für uns und die Umwelt, allerdings bleibt die Gefahr noch einige Jahre bestehen, da RWE offenbar darauf besteht, die bereits eingesetzten Brennelemente noch vollständig weiterzuverwenden.“

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