
Urteil: Unverbindliche Volksbefragungen sind verfassungswidrig
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die unverbindliche Volksbefragung der CSU für verfassungswidrig erklärt und uns Landtags-Grünen in allen Punkten Recht gegeben. Echte Bürgerbeteiligung sei mehr als eine unverbindliche Meinungsumfrage. Und diese echte Bürgerbeteiligung sollten wir jetzt so schnell wie möglich stärken. Als einen ersten Schritt für mehr direkte Demokratie in Bayern fordern wir die Senkung der Hürden für Volksbegehren.