Entgeltgleichheit muss für alle Frauen gelten
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für ein gutes und wirksames Gesetz zur Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen einzusetzen. Die im Koalitionsausschuss der Bundesregierung ausgehandelten Eckpunkte für einen Gesetzesentwurf für mehr Lohngerechtigkeit sind unzureichend und müssen nachgebessert werden. Da das Gesetz nur für Betriebe ab 200 Beschäftigten gelten soll, bleibt es für viele Frauen, die in kleineren Betrieben arbeiten, wirkungslos.
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