13. Oktober 2016

Entgeltgleichheit muss für alle Frauen gelten

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für ein gutes und wirksames Gesetz zur Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen einzusetzen. Die im Koalitionsausschuss der Bundesregierung ausgehandelten Eckpunkte für einen Gesetzesentwurf für mehr Lohngerechtigkeit sind unzureichend und müssen nachgebessert werden. Da das Gesetz nur für Betriebe ab 200 Beschäftigten gelten soll, bleibt es für viele Frauen, die in kleineren Betrieben arbeiten, wirkungslos.

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29. Oktober 2015

Gesetz zur Ermöglichung gleicher Chancen und zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
(Bayerisches Chancengleichheitsgesetz)

Das Ziel des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes vom 24. Mai 1996, eine paritätische Beteiligung von Frauen und Männern am gesellschaftlichen und beruflichen Leben in Bayern zu ermöglichen, ist bis heute nicht erfüllt. Das Gesetz hat sich als zahnloser Tiger erwiesen, das auf allen Ebenen immer wieder unterlaufen wird. Darüber hinaus verlangt eine moderne Gleichstellungspolitik, nicht nur die gravierenden Benachteiligungen für Frauen abzubauen, sondern auch zur Kenntnis zu nehmen, dass Männer in einigen gesellschaftlichen und beruflichen Bereichen unterrepräsentiert sind. Der vorliegende Gesetzentwurf ersetzt das u.E. mangelhafte bisherige Gesetz und verwirklicht damit eine moderne Idee der paritätischen Beteiligung beider Geschlechter am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben.

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