20. Februar 2014

Umgang mit Zwangsmaßnahmen in bayerischen Psychiatrieeinrichtungen

Der Landtag wolle beschließen:
1. Die Staatsregierung wird aufgefordert, noch vor der Sommerpause 2014 dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration sowie dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen über ihre Kenntnisse zu Zwangsmaßnahmen in bayerischen Einrichtungen der Forensik und der stationären Psychiatrie zu berichten. 

2. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration sowie der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen führen eine gemeinsame Expertenanhörung zur Praxis im Umgang mit Zwangsmaßnahmen in bayerischen Einrichtungen der Forensik und der stationären Psychiatrie durch. 


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