18. Juni 2015

Für eine menschliche Flüchtlingspolitik: Schutz gewähren – Menschenwürde garantieren – Integration erleichtern

Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag unterstreicht seine Bereitschaft, Menschen, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, zu helfen. Dies gilt gerade in Zeiten, in denen eine hohe Zahl kriegerischer Konflikte und instabiler Staaten die Ursache dafür sind, dass weltweit über 50 Mio. Menschen auf der Flucht vor Gewalt und Verfolgung sind und sich gezwungen sehen, ihre Heimat zu verlassen, um Leben und Gesundheit von sich und ihren Familien zu schützen.

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9. Juni 2015

Konsequenzen aus dem „Eier-Salmonellen-Skandal“

Die Staatsregierung wird aufgefordert, effektive Kontrollen von Tierhaltungsanlagen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher durchzusetzen.
Insbesondere:
– eine Intensivierung der Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden vor allem bei Großbetrieben,
– eine deutliche Aufstockung des Personals an den Lebensmittelüberwachungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte),
– eine Evaluierung der Zuständigkeiten der Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit des LGL,
– die Sicherstellung, dass Kontrollen tatsächlich ohne Anmeldung stattfinden,
– die Kommunikation, insbesondere das „Alarmsystem“ unter den beteiligten Behörden zu überprüfen und ggf. die Vernetzung zu verbessern;

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6. Mai 2015

Glyphosat-Einsatz beenden!

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
– den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf staatlichen Flächen, insbesondere an den Einrichtungen des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, in der bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung und auf den Flächen, die den staatlichen Bauämtern unterstehen, zu beenden,
– den Verzicht auf glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel in die Richtlinien über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen – öAUmwR) aufzunehmen,
– das im Rahmen der Verbraucherministerkonferenz von Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen vorgebrachte Anliegen zum Verbot des Einsatzes von Glyphosat durch Privatverbraucherinnen und -verbraucher zu unterstützen,
– sich auf Bundes- und Europaebene für ein Verbot des Wirkstoffs Glyphosat einzusetzen.

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Investitionsaufwendungen bei bedarfsgerechten Pflegediensten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege

Die Einstellung der staatlichen Investitionskostenförderung hat über die Umlage der Einrichtungsträger zu höheren Pflegesätzen für die Pflegebedürftigen sowie zu höheren Belastungen und Sozialhilfeausgaben (Hilfe zur Pflege) bei den Kommunen geführt. In den bayerischen Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten ist zudem in den letzten zehn Jahren als Folge der gestrichenen staatlichen Förderung ein erheblicher Modernisierungs- und Sanierungsstau entstanden. Der Freistaat muss deshalb umgehend die Förderung von betriebsnotwendigen Investitionskosten bei ambulanten Pflegediensten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege wieder aufnehmen.

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Zuwendungen für den Ausbau von Pflegestützpunkten in Bayern

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom 1. Juli 2008 verpflichtet den Freistaat zur zügigen Einrichtung von Pflegestützpunkten in Bayern. Doch trotz der sofortigen Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung des Freistaats wurden bisher erst acht Pflegestützpunkte eingerichtet. Die geplante flächendeckende Errichtung von Pflegestützpunkten scheiterte bisher vor allem an Konflikten über die Finanzierung der Stützpunkte. Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen aus dem SGB XI und zur Umsetzung der Allgemeinverfügung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in Bayern muss sich der Freistaat an den Sach- und Personalkosten der Pflegestützpunkte beteiligen.

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19. März 2014

Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen VIII Pflegestützpunkte in Bayern flächendeckend ausbauen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, umgehend ein Konzept für einen flächen- und bedarfsdeckenden Ausbau der Pflegestützpunkte in Bayern vorzulegen.
Die Vorgaben der unter sofortige Vollziehbarkeit gestellten „Allgemeinverfügung zur Errichtung von Pflegestützpunkten in Bayern“ vom 22. Oktober 2009 für einen bayernweiten Ausbau sind dabei zügig umzusetzen. Um vorhandene Umsetzungsblockaden aufzuheben, ist sicherzustellen, dass sich der Freistaat gemeinsam mit den Kommunen und den Pflegekassen an der Finanzierung der Pflegestützpunkte beteiligt.

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