4. September 2014

Unsere Forderungen zur Berufung der designierten Umweltministerin Ulrike Scharf

Sehr geehrte Frau Scharf,
im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gratuliere ich Ihnen zur Berufung ins Kabinett des Freistaats Bayern. Im Sinne des Erhalts der natürlichen Lebensgrundlagen wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Tätigkeit als Umweltministerin.
Der Schutz von Luft, Boden und Wasser, der Erhalt der Artenvielfalt und der Kampf gegen die zunehmende Erderhitzung haben in der Politik der Staatsregierung leider allzu oft nicht den Stellenwert, der politisch geboten wäre. Ein Wechsel an der Spitze des zuständigen Ministeriums ist eine gute Gelegenheit, die Maßstäbe neu zu justieren und einer Politik, die Verantwortung für die kommenden Generationen übernimmt, Rückenwind zu verleihen.
Aus diesem Anlass erlauben wir uns, Ihnen für Ihre künftige Arbeit eine Liste mit Maßnahmen und Zielen zu übergeben, deren Bearbeitung keinen Aufschub duldet.

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10. August 2014

Endgültiges Frackingverbot statt sinnlosen Sommeraktionismus

Umweltminister Hubers Vorstoß, Fracking in Bayern durch das Verbot wasserrechtlicher Genehmigungen zu unterbinden, kommentiert der Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Ludwig Hartmann:
„Ein Frackingverbot in Wasserschutzgebieten wird nicht helfen, Fracking in Bayern zu verbieten. Bayern hat bisher nur 4,6 Prozent der Fläche als Wasserschutzgebiet ausgewiesen, dazu liegen die größten Wasserschutzgebiete in der Schotterebene, wo Fracking ohnehin nicht aktuell ist. Hubers Vorstoß ist reiner Sommeraktionismus und eine Beruhigungspille für zu Recht aufgebrachte Bürgerinnen und Bürger.“

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1. August 2014

Fracking in Bayern, Teil 2

Im Nachgang zu unserer Schriftlichen Anfrage „Fracking in Bayern“ vom 15.05.2014 ergeben sich weitere Fragen bezüglich Dauer und Charakter der Aufsuchungserlaubnisse. Zudem verkündet die Firma Terrain Energy auf ihrer Homepage http://www.terrain-energy.com/News, dass sie am 12.12.2013 vom Wirtschaftsministerium eine gewerbliche Erlaubnis erhalten hätte. Gemäß meinen Informationen werden die bergrechtlichen Aufsuchungserlaubnisse in Bayern in der Regel auf drei Jahre bis maximal fünf Jahre begrenzt vergeben.
Vor diesem Hintergrund frage ich hiermit die Bayerische Staatsregierung:

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8. Juli 2014

54.000 Menschen fordern Frackingverbot

Fracking muss über das bundesdeutsche Bergrecht verboten werden. Von der CSU präferierte Umweltverträglichkeitsprüfungen verhindern kein Fracking. Ein Frackingverbot in Wasserschutzgebieten wird Bayern ebenso wenig helfen, da Bayern nur 4,6% seiner Fläche als Wasserschutzgebiet ausgewiesen hat, während dies in Hessen 38% sind. Einen wirksamen Schutz für unsere Heimat und unser Grundwasser kann es deshalb nur mit einer Änderung des Bergrechts geben.

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20. Juni 2014

Schriftliche Anfrage zu Fracking in Bayern

Nach einer Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ist auch in Bayern mit durch Fracking erschließbaren Schiefergasvorkommen zu rechnen. Derzeit
sind in Bayern mehrere Erlaubnisfelder für das Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen
erteilt worden. Möglicherweise werden dabei auch lukrative, durch Fracking erschließbare Schiefergasvorkommen entdeckt. Die Erdgasförderung durch Fracking ist aber aufgrund der Gefährdung des Grundwassers abzulehnen.

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26. März 2014

Meine Rede zu unserem Dringlichkeitsantrag „Bergrecht ändern – Fracking verbieten“

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner, gestern konnte man Sie im Fernsehen zum Thema Fracking bewundern. Sie können den Satz, dass Sie gegen Fracking sind, so oft wiederholen, wie Sie wollen. Sie sollten auch danach handeln, wenn Sie dagegen sind.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Glaubwürdigkeit entsteht nicht durch Wiederholung, sondern durch Handeln.

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Fracking im Raum Weiden/Oberpfalz

Nachdem die Vorarlberger Nachrichten am 25.02.2014 berichtet haben, dass die Fa. R.P. bzw. ihr Tochterunternehmen N. E. eine Lizenz zur Aufsuche von konventionell und unkonventionell förderbaren Kohlenwasserstoffen im Raum Weiden/Oberpfalz erhalten haben soll, frage ich die Staatsregierung, ob dies zutrifft, wie sie daraus resultierende Betriebspläne zur Förderung mittels Fracking behandeln will und ob sich die Genehmigung eines Betriebsplans zur unkonventionellen Förderung von Kohlenwasserstoffen aufgrund der derzeit gültigen Rechtslage in Bayern überhaupt verhindern lässt?

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