Abschiebehaft in Bayern – rechtswidrigen Zustand umgehend beenden!
Die Staatsregierung wird aufgefordert, den rechtswidrigen Vollzug der Abschiebehaft in Bayern umgehend zu beenden. Die Unterbringung von Flüchtlingen in regulären Justizvollzugsanstalten verstößt gegen die EU-Rückführungsrichtlinie, die eine Unterbringung von Abschiebehäftlingen in gesonderten Einrichtungen mit eigenen Vollzugsregularien vorschreibt. Die in den Justizvollzugsanstalten Aschaffenburg, München und Nürnberg inhaftierten Abschiebegefangenen sind umgehend aus der Haft zu entlassen. Neueinweisungen von ausreisepflichtigen Flüchtlingen in die bayerischen Justizvollzugsanstalten sind zu unterbinden.
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