Die Staatsregierung wird beauftragt einen Gesetzentwurf für ein neues bayerisches Aufnahmegesetz vorzulegen, der folgende Punkte beinhaltet:
– Die generelle Pflicht für Flüchtlinge, in Gemeinschaftsunterkünften zu wohnen, wird gestrichen,
– das System der Gemeinschaftsunterkünfte wird durch eine dezentrale Unterbringung nach dem Leverkusener Modell ersetzt,
– Landkreise und kreisfreie Städte werden in die langfristigen Planungen zur Unterbringung einbezogen, da sie die Situation vor Ort am besten kennen, Nachbarn werden frühzeitig informiert,
– die Unterbringung in Flüchtlingslagern und dezentralen Unterkünften erfolgt nur noch zur Vermeidung von Obdachlosigkeit,
– ein Antrag auf eine Auszugserlaubnis ist nicht mehr notwendig. Flüchtlinge, die angemessenen Wohnraum gefunden haben, sollen aus den Flüchtlingslagern ausziehen können,
– die Angemessenheit des Wohnraums richtet sich nach den örtlichen Vorgaben für Sozialleistungsbezieher und -bezieherinnen, die Obergrenzen für Mietkosten, Anzahl der Zimmer sowie Quadratmeter entsprechend der Größe der jeweiligen Haus- halte ebenso
- Flüchtlinge erhalten Unterstützung bei der Wohnungssuche,
– die Kosten des Wohnraums trägt wie bisher der Freistaat Bayern.
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