29. Juli 2014

Bayern. Auf geht’s!

Bayern steckt im Modernisierungsstau. Der CSU-Staatsregierung fehlen – wie schon der schwarz-gelben Vorgänger-Administration – der Mut und die Ideen zu zeitgemäßer, moderner Politik. Seit sechs Jahren gibt es zwar viel Aktionismus (und Versuche, Stoiber’sche Fehlentwicklungen zu korrigieren), aber keinen klaren Kurs mit nötigen und mutigen Veränderungen. Auf wichtigen Politikfeldern wurden Weichenstellungen für die Zukunft versäumt. Zwar fehlt es nicht an Ankündigungen und Versprechungen, aber die Taten bleiben aus.
Stattdessen müssen wir registrieren, dass die alte Arroganz der Macht mit jedem Tag der absoluten CSU-Mehrheit immer mehr die Oberhand gewinnt: Informationen, die dem Landtag zustehen, müssen vor Gericht erfochten werden (parlamentarisches Fragerecht – unsere Erfolge vor Gericht), Entscheidungen werden ohne Konsenssuche mit der Opposition getroffen und noch vor Beschlussfassung kommuniziert (zuletzt Verkauf der MKB), Fehlverhalten von Regierungsmitgliedern wird gedeckt (Fall Haderthauer), Minderheiten werden diffamiert wie im Fall der Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien („Wer betrügt, der fliegt“).

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15. Juli 2014

Auszug aus Gemeinschaftsunterkünften ermöglichen, die Pflicht zur Wohnsitznahme in Gemeinschaftsunterkünften aus dem bayerischen Aufnahmegesetz (AufnG) streichen

Die Staatsregierung wird beauftragt einen Gesetzentwurf für ein neues bayerisches Aufnahmegesetz vorzulegen, der folgende Punkte beinhaltet:
– Die generelle Pflicht für Flüchtlinge, in Gemeinschaftsunterkünften zu wohnen, wird gestrichen, 

– das System der Gemeinschaftsunterkünfte wird durch eine dezentrale Unterbringung nach dem Leverkusener Modell ersetzt, 

– Landkreise und kreisfreie Städte werden in die langfristigen Planungen zur Unterbringung einbezogen, da sie die Situation vor Ort am besten kennen, Nachbarn werden frühzeitig informiert, 

– die Unterbringung in Flüchtlingslagern und dezentralen Unterkünften erfolgt nur noch zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, 

– ein Antrag auf eine Auszugserlaubnis ist nicht mehr notwendig. Flüchtlinge, die angemessenen Wohnraum gefunden haben, sollen aus den Flüchtlingslagern ausziehen können, 

– die Angemessenheit des Wohnraums richtet sich nach den örtlichen Vorgaben für Sozialleistungsbezieher und -bezieherinnen, die Obergrenzen für Mietkosten, Anzahl der Zimmer sowie Quadratmeter entsprechend der Größe der jeweiligen Haus- halte ebenso 
- Flüchtlinge erhalten Unterstützung bei der Wohnungssuche, 

– die Kosten des Wohnraums trägt wie bisher der Freistaat Bayern. 


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20. Mai 2014

Meine Rede zur Aktuellen Stunde auf Antrag der SPD-Fraktion: „Europa besser machen: für ein Europa der Bürger, der Demokratie, der Chancen und des Wachstums!“

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist absolut unstrittig, dass die europäische Einigung eine Erfolgsgeschichte ist. Es ist auch absolut unstrittig, dass wir auf diesem Kontinent den Nationalismus und vor allem die mörderischen Kriege, die uns im letzten Jahrhundert immer wieder begleitet haben, überwunden haben.
Ich möchte aber gleich am Anfang auf folgenden Punkt eingehen: Das europäische Projekt ist für junge Menschen in den letzten zehn Jahren eine Selbstverständlichkeit geworden. Selbstverständlich ist etwa, dass man ein paar Jahre im Ausland studiert – es muss nicht immer die deutsche Hochschule sein –, dort lebt oder zur Ausbildung ins Ausland geht, dort arbeitet und später wieder zurückkommt. Das ist ganz wichtig.

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Kriegsflüchtlinge aus Syrien unbürokratisch aufnehmen

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. ein bayerisches Landesaufnahmeprogramm für Kriegsflüchtlinge aus Syrien aufzulegen, 

2. die Ausländerbehörden anzuweisen, bei staatenlosen Personen deren Angaben zur Aufenthaltsdauer in Syrien zu übernehmen, 

3. die Ausländerbehörden anzuweisen, darauf zu verzichten, Kriegsflüchtlinge aus Syrien dazu anzuhalten, zu Verfahrenszwecken Papiere bei der syrischen Botschaft oder syrischen Konsulaten einzuholen, 
(…)

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2. April 2014

Kontoeröffnungen für Flüchtlinge ermöglichen

Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag stellt fest, dass es geduldeten Flüchtlingen ermöglicht werden muss, ein Konto zu eröffnen. 

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich bei der nächsten Innenministerkonferenz dafür einzusetzen, dass das Bundesministerium des Innern per Rechtsverordnung aufgrund von § 4 Abs. 4 Satz 2 GwG (Geldwäschegesetz) bestimmt, dass Duldungsbescheinigungen gemäß § 60a AufenthG geeignete Dokumente zur Überprüfung der Identität im Sinne des GwG sind. 


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31. März 2014

Asylsozialberatung aufstocken!

Die Asylsozialberatung ist u.E. in Bayern absolut unterfinanziert. Die Beratungsstellen sind vollkommen unterbesetzt. Sie können daher ihrer Aufgabe nicht im erforderlichen Umfang gerecht werden. Viele Flüchtlinge vor allem in den dezentralen Unterkünften haben auch nach mehreren Monaten Aufenthalt in Bayern keinen Kontakt mit einer Asylsozialberatung.

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Sprachkurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber flächendeckend ermöglichen

Die Kenntnis der deutschen Sprache ist eine der Voraussetzungen zur Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft. Flüchtlingen muss die Möglichkeit gegeben werden, ihr Leben aktiv und selbständig zu gestalten. Je früher Flüchtlinge die deutsche Sprache lernen, desto einfacher ist eine Integration möglich. Deshalb sollen die Sprachkurse bereits nach dem Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtungen flächendeckend angeboten werden.

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13. Februar 2014

Befragung von Asylbewerberinnen und -bewerbern in Deutschland

Die Staatsregierung wird aufgefordert im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport zu berichten:
1. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Befragungen von Asylbewerbern durch ausländische oder inländische Geheimdienste und Datenweitergaben an ausländische Geheimdienste in bayerischen Erstaufnahmelagern? 


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