Die Heiliggeistspital-Stiftung München ist Eigentümerin von ca. 840 ha Wald im Süden Münchens, u.a. im Forst Kasten. Die Stiftung möchte im Forst Kasten auf 9,5 ha (um einer Vorprüfung der Umweltverträglichkeitsprüfung [UVP] zu entgehen, die ab 10 ha vorgeschrieben ist) den Wald roden und einen Pachtvertrag mit der Firma Gebrüder Huber Bodenrecycling GmbH, die dort eine Kiesgrube errichten will, schließen. Es handelt sich um Bannwald in einem Landschaftsschutzgebiet. Die Regierung von Oberbayern hat als Aufsichtsbehörde in drei Stellungnahmen (den Fragestellern bekannte Aktenzeichen [Az.] jeweils 12.1-1222.3 M/H 02) dargelegt, dass die Stadträtinnen bzw.
Stadträte, die im Sozialausschuss der Landeshauptstadt München am 20.05.2021 über die Zuschlagserteilung an die Gebrüder Huber Bodenrecycling GmbH abstimmen (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 02457), als Organ der Stiftung und nicht als gewählte kommunale Mandatsträger handeln und im Falle einer Nichtzustimmung mit hohen Schadensersatzforderungen und juristischen Konsequenzen konfrontiert werden, also keine andere Wahl haben, als den Zuschlag an die Gebrüder Huber Bodenrecycling GmbH zu erteilen. Das bedeutet, dass die Stadträtinnen bzw. Stadträte den Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern zufolge gegen ihre politische Überzeugung abstimmen müssen, um nicht juristisch belangt zu werden. Einige grundsätzliche und
für die Entscheidung erhebliche Fragen sind aus Sicht der Fragesteller jedoch noch offen und in den Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern nicht angesprochen oder berücksichtigt worden. Den Fragestellern ist bewusst, dass diese offenen Fragen von der Staatsregierung nun nicht mehr vor der Abstimmung im Sozialausschuss der Landeshauptstadt München beantwortet werden können.
1.1 Hat die Regierung von Oberbayern in ihren Stellungnahmen die Ausrufung des Klimanotstands in München berücksichtigt?
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