15. Dezember 2009

Bayerische Klimaschutzziele verschärfen – Klimaschutzprogramm fortschreiben

Die Staatsregierung wird aufgefordert, als bayerischen Beitrag zur Erreichung des vom Weltklimarat angestrebten Ziels, die Erwärmung der Erde auf 2°C zu begrenzen, in einem ersten Zwischenschritt einen Pro-Kopf-Ausstoß von 5 t CO2 bis zum Jahr 2020 zum strategischen Ziel der Bayerischen Klimapolitik zu machen.
Auf Basis dieser Zielsetzung ist das Klimaschutzprogramm der Bayerischen Staatsregierung umgehend fortzuschreiben.
Die Entwicklung der CO2-Reduzierung in Bayern und die Wirksamkeit der von der Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen sind regelmäßig zu überprüfen und das Klimaschutzprogramm entsprechend anzupassen.

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26. November 2009

FW: Zerlegungssteuermaßstab für Photovoltaikanlagen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen!
Die Debatte zwischen SPD und CSU war beispielhaft, wie das Thema Energieversorgung hier diskutiert wird. Alle Kolleginnen und Kollegen, die ihre Arbeit im Stimmkreis ernst nehmen und vor Ort präsent sind, wissen, wie heftig meist die Debatten um Freiflächen für Photovoltaikanlagen geführt werden. Es gibt Gemeinden, die ganz vorne dabei sind und die die Projekte umsetzen möchten. Dann gibt es immer wieder eine Bürgerinitiative, die das verhindern möchte. Es wird immer eine Abwägung zwischen Naturschutz und Energiewende geben. Kurz zusammengefasst kann man sagen: Energiewende tut weh. Fast überall dort, wo Neues entsteht, gibt es Widerstand, und man muss sehen, ob das umgesetzt werden kann. Das Ziel der Energiewende steht in diesem Hohen Hause außer Zweifel. Die einen Parteien möchten sie schneller, die anderen langsamer. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten wir den Kommunen, die sich mit der Problematik ernsthaft auseinandersetzen und Flächen ausweisen, ein weiteres Mittel an die Hand geben, zum Beispiel die Gewerbesteuer. Seit gut einem Jahr wird die Aufteilung der Gewerbesteuer für die Windkraftanlagen umgesetzt. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum das bei der Photovoltaik nicht so sein sollte.

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23. Oktober 2009

Schwarz-gelb im Bund: Atomkraft ohne Ende

Mit einem Dringlichkeitsantrag „Atomkraftnutzung nicht verlängern – Atomstrom bis 2025 ist mehr als genug“ in der Plenarsitzung dieser Woche reagierte die grüne Fraktion auf die absehbaren Entscheidungen der neuen Bundesregierung in den Koalitionsvereinbarungen. Entgegen früherer Ankündigungen werden nämlich im Koalitionsvertrag keine klar begrenzten Laufzeitverlängerungen festgelegt. Ludwig Hartmann, der energiepolitische Sprecher der Fraktion: „Noch vor der Wahl verkündete man lautstark es gehe ja nur um eine ‚Brückentechnologie‘. Die aktuellen Formulierungen geben den AKW’s aber quasi eine Ewigkeitsgarantie.“ Sie erlauben den AKW-Betreibern einen quasi unbeschränkten Weiterbetrieb – so lange sie „sicher“ sind. Auch für die besonders anfälligen acht Altreaktoren werden keinerlei Aussagen gemacht.

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22. Oktober 2009

Atomkraftnutzung nicht verlängern – Atomstrom bis 2025 ist mehr als genug

Ludwig Hartmann (GRÜNE):
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Die neue Bundesregierung hat sich entschlossen, den mühsam gefundenen Atomkonsens aus dem Jahr 2000 aufzukündigen. Mit der Aufkündigung des Atomkonsenses werden die Planungssicherheit und die Investitionssicherheit aufgegeben, die man in diesem Konsens gefunden hatte und die aus einer jahrelangen Debatte zum Thema Atomausstieg hervorgegangen sind.

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20. Oktober 2009

Atomkraftnutzung nicht verlängern – Atomstrom bis 2025 ist mehr als genug

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich direkt und indirekt dafür einzusetzen, dass die Nutzung der Atomkraft nicht über die bisher vereinbarte und gesetzlich geregelte Reststrommenge hinaus verlängert wird. Insbesondere müssen die acht Altreaktoren möglichst schnell stillgelegt werden.
Bei der angekündigten Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes ist darauf zu achten, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht gebremst wird, die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien nicht so verändert werden, dass sie fast ausschließlich für die Spitzen- und Mittellast eingesetzt werden und auch zukünftig der Bedarf an konventionellen Grundlastkraftwerken durch den Zubau von erneuerbaren Energien weiter gesenkt werden kann.

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Naturschutz am Lech

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
– bei der Landesregierung in Tirol gegen die geplante Wasserentnahme und -umleitung aus dem Lech zu protestieren,
– falls die Tiroler Landesregierung kein Einlenken bei diesem Projekt zeigt, vor dem Europäischen Gerichtshof auf Einhaltung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie zu klagen.

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