28. Januar 2009

Haushaltsplan 2009/2010; hier: Energetische Sanierung der Obersten Baubehörde (Kap. 03 61 Anlage S Tit. 711 02)

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Doppelhaushalts 2009/2010 werden folgende Änderungen vorgenommen:
In Kap. 03 61 der Anlage S werden im Titel „Oberste Baubehörde“ (Tit. 711 02-4) die für das Jahr 2010 vorgesehenen Mittel und Verpflichtungsermächtigungen auf das Jahr 2009 vorgezogen.

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