Haushaltsplan 2009/2010; hier: Überprüfung staatlicher Liegenschaften auf ihre Eignung für Photovoltaik (Kap. 13 31 neuer Tit.)
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2009/2010 werden folgende Änderungen vorgenommen:
In Kap. 13 31 wird ein neuer Tit. „Kosten der Untersuchungen staatlicher Liegenschaften auf ihre Eignung für Photovoltaik“ in Höhe von 1,7 Mio. Euro eingestellt.
Die Mittelbewirtschaftung erfolgt durch die Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern.