Sachgerechte Berücksichtigung der Energiekosten bei öffentlichen Investitionsentscheidungen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür zu sorgen,
– dass bei den Kostenvergleichsberechnungen, die öffentlichen Investi- tionsentscheidungen zugrunde gelegt werden, die zu erwartenden Energiekosten über den gesamten Nutzungszeitraum herangezogen werden, und
– bei den Kostenrichtwerten in den Zuwendungsbescheiden an Kommunen oder Dritte ein vorbildlicher Energiestandard angemessen herangezogen wird.