8. Juni 2016

Unser Dringlichkeitsantrag: Weg frei machen für Bürgerenergie

Der Landtag stellt fest, dass der von der Bundesregierung am 08. Juni 2016 veröffentlichte Kabinettsbeschluss des “Erneuerbare-Energien-Gesetzes” (EEG 2016) nicht geeignet ist, die Energiewende in Deutschland und Bayern zum Erfolg zu führen. Die geplanten Verschlechterungen der Förderbedingungen machen eine von den Bürgerinnen und Bürgern getragene Energiewende unmöglich. Gleichzeitig kann nicht mehr sichergestellt werden, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien in allen Landesteilen erfolgt. Beides schadet letztlich der gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz der Energiewende.

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11. November 2015

Kraft-Wärme-Kopplung als stabilen Pfeiler der Energiewende gestalten

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen und insbesondere im Bundesrat dafür einzusetzen, dass bei der anstehenden Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
─ die Zielsetzung festgeschrieben wird, dass bis zum Jahr 2020 insgesamt 25 Prozent der Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-gekoppelten Anlagen erfolgen soll, 

─ dass bei der anstehenden Novellierung des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes die Zusatzförderung für gasbetriebene KWK-Bestandsanlagen auf 2 Cent/kWh erhöht wird, 

─ dass bei der anstehenden Novellierung des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes der Bonus für die Umstellung von Kohle auf Gas auf 1 Cent/kWh erhöht wird. 


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8. Juli 2015

Schmutzigen Deal für dreckige Kohlekraft rückgängig machen

Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag ist enttäuscht über die Beschlüsse der Parteivorsitzenden der Großen Koalition vom 1.Juli 2015, weil sie nicht geeignet sind, den Klimaschutz in Deutschland voranzubringen.
Insbesondere die Beschlüsse zum CO2-Minderungsbeitrag des Stromsektors und zur Kraft-Wärme- Kopplung sind schädlich und nicht geeignet ein positives Signal für die internationalen Klimaverhandlungen und die Konferenz in Paris zu geben.
Die schrittweise Stilllegung von Braunkohlekraftwerksblöcken im Umfang von 2,7 GW – zeitlich gestreckt in der Konsequenz bis zum Jahr 2024 – und die weiteren vorgesehenen Maßnahmen werden nicht die angestrebte Reduzierung der CO2-Emissionen um 22 Mio. Tonnen erbringen. Die Überführung in die Kraftwerksreserve ist überflüssig und erhöht unnötig die Kosten für die Stromverbraucher – zum Nutzen von Betreibern alter, ineffizienter Dreckschleudern.

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17. Juni 2015

Kein schmutziger Strom – Bayern unterstützt Kohleabgabe

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene und insbesondere im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die derzeit vom Bundeswirtschaftsministerium konzipierte Kohleabgabe eingeführt wird und somit eine Regelung getroffen wird, mit der bis zum Jahr 2020 verlässlich eine Reduzierung der CO2-Emissonen aus den deutschen Kohlekraftwerken um 22 Mio. Tonnen erreicht wird. Neue Subventionen für die Braunkohle sind unbedingt zu verhindern.

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26. November 2014

Erreichung der Klimaschutzziele durch Reduktion der Kohleverstromung

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene das Ziel erreicht wird, bis 2020 die CO2-Emissionen um 40 Prozent zu reduzieren.
Insbesondere soll sie sich dafür einsetzen, dass die Kohleverstromung entsprechend reduziert wird, da 85 Prozent der strombedingten CO2-Emissionen in Braun- und Steinkohlekraftwerken entstehen.

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4. Juni 2014

Debatte über den Netzausbau versachlichen – Energiewende und Versorgungssicherheit nicht durch populistische Energiepolitik gefährden

Der Umbau unserer Energieversorgung zu 100 Prozent Erneuerbare Energien im Sinne des Klimaschutzes und der Ausstieg aus der Atomkraft ist vorrangiges Ziel. Die hohe Qualität der Versorgungssicherheit bei Strom ist eine wichtige Grundlage für die Lebensqualität der Menschen und für das erfolgreiche Wirken der bayerischen Wirtschaft. Dies darf nicht durch eine populistische Energiepolitik gefährdet werden.
Das System der Überprüfung der Stromnetzausbauplanung durch regelmäßige Netzentwicklungspläne und deren turnusmäßige Verankerung im Bundesbedarfsplangesetz ist sinnvoll und soll weitergeführt werden.

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24. März 2014

Futtertrocknung im Rahmen des Aktionsprogramms „Heimische Eiweißfuttermittel“ unterstützen

Die Staatsregierung wird aufgefordert zu prüfen, wie die Futtertrocknungsanlagen im Rahmen des Aktionsprogramms „Heimische Eiweißfuttermittel“ unterstützt werden können, insbesondere durch
─ eine Investitionsförderung bei der Umstellung auf Abwärmenutzung von Biogasanlagen, 

─ die Einführung einer Prämie für Flächen, deren Aufwuchs in Trocknungsanlagen verwertet wird, 

─ die Bereitstellung einer Beratung hinsichtlich der Optimierung der Trocknung durch die Aufnahme weiterer Produkte. 


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