11. November 2015

Kraft-Wärme-Kopplung als stabilen Pfeiler der Energiewende gestalten

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen und insbesondere im Bundesrat dafür einzusetzen, dass bei der anstehenden Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
─ die Zielsetzung festgeschrieben wird, dass bis zum Jahr 2020 insgesamt 25 Prozent der Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-gekoppelten Anlagen erfolgen soll, 

─ dass bei der anstehenden Novellierung des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes die Zusatzförderung für gasbetriebene KWK-Bestandsanlagen auf 2 Cent/kWh erhöht wird, 

─ dass bei der anstehenden Novellierung des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes der Bonus für die Umstellung von Kohle auf Gas auf 1 Cent/kWh erhöht wird. 


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8. Juli 2015

Schmutzigen Deal für dreckige Kohlekraft rückgängig machen

Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag ist enttäuscht über die Beschlüsse der Parteivorsitzenden der Großen Koalition vom 1.Juli 2015, weil sie nicht geeignet sind, den Klimaschutz in Deutschland voranzubringen.
Insbesondere die Beschlüsse zum CO2-Minderungsbeitrag des Stromsektors und zur Kraft-Wärme- Kopplung sind schädlich und nicht geeignet ein positives Signal für die internationalen Klimaverhandlungen und die Konferenz in Paris zu geben.
Die schrittweise Stilllegung von Braunkohlekraftwerksblöcken im Umfang von 2,7 GW – zeitlich gestreckt in der Konsequenz bis zum Jahr 2024 – und die weiteren vorgesehenen Maßnahmen werden nicht die angestrebte Reduzierung der CO2-Emissionen um 22 Mio. Tonnen erbringen. Die Überführung in die Kraftwerksreserve ist überflüssig und erhöht unnötig die Kosten für die Stromverbraucher – zum Nutzen von Betreibern alter, ineffizienter Dreckschleudern.

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4. Juni 2014

Debatte über den Netzausbau versachlichen – Energiewende und Versorgungssicherheit nicht durch populistische Energiepolitik gefährden

Der Umbau unserer Energieversorgung zu 100 Prozent Erneuerbare Energien im Sinne des Klimaschutzes und der Ausstieg aus der Atomkraft ist vorrangiges Ziel. Die hohe Qualität der Versorgungssicherheit bei Strom ist eine wichtige Grundlage für die Lebensqualität der Menschen und für das erfolgreiche Wirken der bayerischen Wirtschaft. Dies darf nicht durch eine populistische Energiepolitik gefährdet werden.
Das System der Überprüfung der Stromnetzausbauplanung durch regelmäßige Netzentwicklungspläne und deren turnusmäßige Verankerung im Bundesbedarfsplangesetz ist sinnvoll und soll weitergeführt werden.

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5. Februar 2014

Erdverkabelung bei geplanter HGÜ-Leitung Lauchstädt–Meitingen möglich machen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, umgehend über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze zu ergreifen, mit dem Ziel die rechtlichen Möglichkeiten für die Erdverkabelung so zu erweitern, dass auch bei der geplanten HGÜ-Leitung Lauchstädt–Meitingen eine Erdverkabelung grundsätzlich möglich wird.

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20. Februar 2013

Landesentwicklungsprogramm: Energieversorgung

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 6 wie folgt zu ändern:
Punkt 6.1 erhält folgende neue Fassung:
6.1 Grundsätzliches
6.1.1 (G) Das Energieversorgungssystem in Bayern, bestehend aus Anlagen zur Energieerzeugung und -umwandlung, Energienetzen und Energiespeichern, soll langfristig zu einem System klimaneutraler und ressourcenschonender Energieerzeugung umgebaut werden.

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25. April 2012

Keine schleichende Abwicklung des EEG – Für die Beibehaltung des Einspeisevorrangs und kostendeckender Vergütungssätze für Erneuerbare Energien

Der Bayerische Landtag stellt fest:
Das Erneuerbare Energien Gesetz war der wesentliche Auslöser für die äußerst erfolgreiche Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland und in Bayern. Dabei waren insbesondere der Einspeisevorrang und die garantierten Vergütungssätze zu kostendeckenden Preisen für einen langfristigen Zeitraum die wesentlichen Elemente, die den Investoren ausreichende Planungs- und Investitionssicherheit gegeben haben.

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Beratungsprogramm für Kommunen zur Energieeinsparung

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Nachtragshaushalts 2012 wird folgende Änderung vorgenommen:
In Kap. 07 05 wird ein neuer Tit. „Beratungsprogramm für Kommunen zur Energieeinsparung“ in Höhe von 2 Mio. Euro eingestellt. Mit den Mitteln werden Beratungsleistungen an Kommunen in Hinsicht auf Energieeinsparungen in Kläranlagen und bei der Straßenbeleuchtung finanziert.

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