20. Februar 2009

Haushaltsplan 2009/2010; hier: Überprüfung staatlicher Liegenschaften auf ihre Eignung für Photovoltaik (Kap. 13 31 neuer Tit.)

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2009/2010 werden folgende Änderungen vorgenommen:
In Kap. 13 31 wird ein neuer Tit. „Kosten der Untersuchungen staatlicher Liegenschaften auf ihre Eignung für Photovoltaik“ in Höhe von 1,7 Mio. Euro eingestellt.
Die Mittelbewirtschaftung erfolgt durch die Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern.

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23. Dezember 2008

Aussagen des Bayerischen Umweltministers Markus Söder zur Endlagerung von Atommüll

Der aktuelle Bayerische Umweltminister hat sich im November 2008 verschiedentlich zu Fragen der Endlagerung des Atommülls in Deutschland geäußert.
Frage 1:
a) Ist der Staatsregierung bekannt, wann die Stadtwerke München beschlossen haben, keinen Strom mehr aus der Kernenergie zu beziehen und wo dieser Beschluss der Stadtwerke veröffentlicht ist?
b) Ist die Staatsregierung darüber informiert, wann die Stadtwerke München beschlossen haben, den Kernenergiestrom durch Kraftwerke zu ersetzen, die Kohle von weit entfernten Ländern zu beziehen und wo dieser Beschluss veröffentlicht ist?

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19. Dezember 2008

Einschränkung des Ausbaus von Solarenergie durch Ortssatzungen, Bebauungspläne und Individualverträge beim Grunderwerb

In Bayern sind Solaranlagen aufgrund der hiesigen günstigen Sonnennutzungsdauern besonders sinnvoll und wirtschaftlich attraktiv. Dennoch erreicht auch Bayern mit den derzeitigen Maßnahmen nicht die von der Bundesregierung vorgegebenen Nutzungsziele bei den erneuerbaren Energien. Vielfach wird der Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort durch bürokratische Hemmnisse behindert. Dies ist besonders bedauerlich bei der Dachnutzung von thermischer oder elektrischer Sonnenenergie, da hier ohne zusätzlichen Flächenverbrauch umweltfreundliche Energie gewonnen werden kann. Mittlerweile existieren viele historische und wertvolle landschaftstypische Gebäude, bei denen gute und ansprechende Lösungen für ästhetisch überzeugende Gestaltungen der Solaranlagen auf dem Dach gefunden wurden. Mit Gestaltungssatzungen, die die Solarnutzung nur auf einen Teil von beispielsweise 20 oder 25 Prozent der Dachfläche beschränken wollen, können jedoch nur in den seltensten Fällen ansprechende Lösungen erzielt werden, zudem wird die Nutzung umweltfreundlicher Energien bürokratisch behindert und dadurch die Investoren zu unwirtschaftlicheren Lösungen gezwungen.

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