Sonnenstrom auf staatlichen Liegenschaften
Der Ministerrat hat am 06.11.2012 beschlossen, die Dächer der rund 8.000 Gebäude des Freistaates auf ihre Eignung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zu prüfen. Die entsprechende „Gemeinsame Bekanntmachung über die Nutzung staatlicher Gebäude für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen“ (GBPV) ist am 01.12.2012 in Kraft getreten.
Ich frage die Staatsregierung:
1. a) Wie viele Gebäude wurden durch die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) nach 1.3 der GBPV („grundsätzliche Eignung“) bisher untersucht?