Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Politik
Thema Erneuerbare

Für Energiesicherheit, Hochwasserschutz und Ökologie: Wasserkraft am Lech wieder in staatliche Hand nehmen

In den 1990er und 2000er Jahren ist die Wasserkraft in Bayern unter Ministerpräsident Stoiber privatisiert worden. Jetzt ist die Zeit für Fehlerkorrektur. In den kommenden Jahren bietet sich mit dem Auslaufen der Wasserrechte an vielen bayerischen Kraftwerken die Chance, sie der Allgemeinheit zurückzugeben. Stromproduktion, Hochwasserschutz und Gewässerökologie legen wir so in die öffentliche Hand. Das ist eine historische Chance, die sich der Freistaat nicht entgehen lassen darf.

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Eva Borke-Thoma, Stefan Haas, Michael Bögl, Jürgen Mistol, Ludwig Hartmann und Stefan Bögl vor der Magnetschwebebahn | Foto: Firmengruppe Max Bögl / Jürgen Kotzbauer

Zukunftsweisende Technologien aus der Oberpfalz: Firmenbesuch bei Max Bögl

Bayerische Unternehmen brauchen politische Entschlossenheit, Planbarkeit und Verlässlichkeit. Bei der Windkraft hat das bayerische Ausnahme-Wirrwarr um die 10H-Regel Tor und Tür aufgemacht für Klagen; jetzt hat Wirtschaftsminister Robert Habeck endlich eine klare Linie vorgelegt und bei Max Bögl spürt man schon, wie die Aufträge mehr werden, dass neuer Schwung in den Ausbau der Windkraft in Deutschland kommt.

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Entschlossenheit, Planbarkeit, Verlässlichkeit: Jetzt die Energiewende anpacken!

„Energieplan Bayern – Ziel: sicher, bezahlbar, erneuerbar“, so lautete der Titel von Aiwangers Regierungserklärung. Dafür braucht es Entschlossenheit, Planbarkeit, Verlässlichkeit. Diese drei Punkte aber sind im bayerischen Energiekonzept nicht finden. Wer mit Halbherzigkeit an die Energiewende herangeht, wird die Menschen nicht mitnehmen. Dafür braucht es eine andere Einstellung: Man muss die Energiewende wollen. Wir brauchen dringend ein Machen, ein Anpacken bei der Energiewende!

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Repowering von Wasserkraftanlagen

Ich frage die Staatsregierung, welche Leistungssteigerungen im Energiebereich erwartet sich Ministerpräsident Dr. Markus Söder durch die Ertüchtigung und Modernisierung (Repowering) von Wasserkraftanlagen in Bayern jeweils in den Leistungsklassen unter 500 kW, zwischen 500 und 1000 kW und über 1 000 kW?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Das Ausbaupotenzial wird für die Wasserkraft in Bayern unter den derzeit geltenden technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen auf rund 1 Terawattstunde (TWh) pro Jahr geschätzt. Damit würde die Stromerzeugung von einer mittleren Jahresarbeit von rund 12,5 TWh auf 13,5 TWh gesteigert. Das genannte Ausbaupotenzial umfasst Nachrüstung und Modernisierung bestehender Wasserkraftanlagen und den Neubau.

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Windkraft in Bayern

Ich frage die Staatsregierung, wurden die Vorschläge für den Windkraftausbau in Bayern durch Ministerpräsident Dr. Markus Söder bereits an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck übermittelt, wenn ja, wann geschah dies und was ist der Inhalt des Schreibens?

Antwort der Staatskanzlei
Gegenstand des Maßnahmenpakets sind die Entwicklung wirksamer Ausbauvorschläge und die Formulierung konkreter Forderungen an den Bund. Dabei sind nunmehr maßgeblich auch die Auswirkungen des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt des Antrittsbesuchs von Herrn Bundesminister Dr. Robert Habeck noch nicht Themen waren.

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Ludwig Hartmann bei der Firma Schlaeger M-Tech GmbH in Bayreuth | Foto: Grüne Fraktion Bayern

Innovationstreiberin Industrie – mit Weitblick in eine klimaneutrale Zukunft

Die grüne Landtagsfraktion traf sich am Donnerstag, 21., und Freitag, 22. April 2022 zu ihrer Fraktionsklausur in Bayreuth, Oberfranken. Unter dem Motto „Innovationstreiberin Industrie – mit Weitblick in eine klimaneutrale Zukunft“ ging es unter anderem um die Industrie der Zukunft, digitalen Wandel und regionale Wirtschaftspolitik.

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Heimfallregelung bei Wasserkraftwerken in Bayern

Der Heimfall, also der Rückfall eines Kraftwerks in den Besitz des Freistaates Bayern, steht in den kommenden Jahren für mehrere Wasserkraftwerke an. In Bayern verankerte Kraftwerksbetriebe scheinen regionalen Bedürfnissen am besten Rechnung tragen zu können. Zudem könnten durch Rekommunalisierung die Bürgerinnen und Bürger vor Ort direkt an der Wertschöpfung beteiligt werden. Die Option des Heimfalls und die damit verbundenen künftigen Betreibermodelle müssen daher jetzt beleuchtet werden.

1.a) Wie definiert die Staatsregierung die Heimfallregelungen?
Heimfall ist ursprünglich im Erbbaurecht begründet. Hier wird zwischen Heimfall bei vorzeitigem Erlöschen der Bewilligung (z. B. infolge Insolvenz oder betriebswirtschaftlich bedingtem Verzicht auf die bewilligte Nutzung) und Heimfall bei Fristablauf unterschieden.

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