AKW Gundremmingen: Änderungsgenehmigung
Im AKW Gundremmingen laufen die letzten zwei von ehemals neun Siedewasserreaktoren in Deutschland. Sie haben keine getrennten Primär- und Sekundärkreisläufe, sondern nur einen Hauptkreislauf. Jetzt auch einzigartig in Deutschland, dass in einem AKW gleich zwei Reaktoren Uran und Plutonium spalten. Der Großunfall in Fukushima hat gezeigt, dass ein schwerer Störfall in einem Reaktor auch zur Verstrahlung des Nachbarreaktors und so zur Unbegehbarkeit und Steuerlosigkeit führen kann. Änderungsgenehmigung: Seit über zehn Jahren wird im Bayerischen Umweltministerium ein Antrag des AKW Gundremmingen und der RWE AG als Betriebsführerin zur Erhöhung der Atomstromproduktion geprüft, die mit einer Erhöhung sowohl der Atommüllproduktion wie auch der Radioaktivitätserzeugung und -freisetzung verbunden ist. Über die damit verbundenen Gefahren wurden die Bürgerinnen und Bürger bislang weder durch die Staatsregierung noch RWE/EON informiert.
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