Informiertheit der Bayerischen Atomaufsicht über Vorkommnisse in Bayerischen Atomkraftwerken, die als nicht meldepflichtig eingestuft wurden
Nach dem deutschen Meldewesen für Ereignisse in deutschen Atomkraftwerken obliegt es zunächst dem Anlagenbetreiber, die Prüfung und Ersteinstufung des Ereignisses hinsichtlich einer etwaigen Meldepflicht vorzunehmen. Die zuständige Landesatomaufsichtsbehörde wird jedoch nicht nur über Ereignisse/Vorkommnisse informiert, die der Betreiber als meldepflichtig eingestuft hat. Üblicherweise wird sie über alle relevanten Vorkommnisse informiert, auch wenn diese letztlich nicht meldepflichtig sein sollten.
Öffentlich ist jedoch weitgehend unklar, nach welcher Systematik, in welchem Umfang und in welcher Regelmäßigkeit die Bayerische Atomaufsicht, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG), über derartige, als nicht meldepflichtig eingestufte Vorkommnisse in Bayerischen Atomkraftwerken informiert wird.