17. April 2013

Informiertheit der Bayerischen Atomaufsicht über Vorkommnisse in Bayerischen Atomkraftwerken, die als nicht meldepflichtig eingestuft wurden

Nach dem deutschen Meldewesen für Ereignisse in deutschen Atomkraftwerken obliegt es zunächst dem Anlagenbetreiber, die Prüfung und Ersteinstufung des Ereignisses hinsichtlich einer etwaigen Meldepflicht vorzunehmen. Die zuständige Landesatomaufsichtsbehörde wird jedoch nicht nur über Ereignisse/Vorkommnisse informiert, die der Betreiber als meldepflichtig eingestuft hat. Üblicherweise wird sie über alle relevanten Vorkommnisse informiert, auch wenn diese letztlich nicht meldepflichtig sein sollten.
Öffentlich ist jedoch weitgehend unklar, nach welcher Systematik, in welchem Umfang und in welcher Regelmäßigkeit die Bayerische Atomaufsicht, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG), über derartige, als nicht meldepflichtig eingestufte Vorkommnisse in Bayerischen Atomkraftwerken informiert wird.

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29. Januar 2013

AKW Gundremmingen: Änderungsgenehmigung

Im AKW Gundremmingen laufen die letzten zwei von ehemals neun Siedewasserreaktoren in Deutschland. Sie haben keine getrennten Primär- und Sekundärkreisläufe, sondern nur einen Hauptkreislauf. Jetzt auch einzigartig in Deutschland, dass in einem AKW gleich zwei Reaktoren Uran und Plutonium spalten. Der Großunfall in Fukushima hat gezeigt, dass ein schwerer Störfall in einem Reaktor auch zur Verstrahlung des Nachbarreaktors und so zur Unbegehbarkeit und Steuerlosigkeit führen kann. Änderungsgenehmigung: Seit über zehn Jahren wird im Bayerischen Umweltministerium ein Antrag des AKW Gundremmingen und der RWE AG als Betriebsführerin zur Erhöhung der Atomstromproduktion geprüft, die mit einer Erhöhung sowohl der Atommüllproduktion wie auch der Radioaktivitätserzeugung und -freisetzung verbunden ist. Über die damit verbundenen Gefahren wurden die Bürgerinnen und Bürger bislang weder durch die Staatsregierung noch RWE/EON informiert.

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24. Januar 2013

AKW Gundremmingen: Kerntechnische Sicherheitsregeln

Im AKW Gundremmingen laufen die letzten zwei von ehemals neun Siedewasserreaktoren in Deutschland. Sie haben keine getrennten Primär- und Sekundärkreisläufe, sondern nur einen Hauptkreislauf. Jetzt auch einzigartig in Deutschland, dass in einem AKW gleich zwei Reaktoren Uran und Plutonium spalten. Der Großunfall in Fukushima hat gezeigt, dass ein schwerer Störfall in einem Reaktor auch zur Verstrahlung des Nachbarreaktors und so zur Unbegehbarkeit und Steuerlosigkeit führen kann.

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22. Januar 2013

AKW Gundremmingen: Störfall Undichtheit am Reaktordruckbehälter

Im AKW Gundremmingen laufen die letzten zwei von ehemals neun Siedewasserreaktoren in Deutschland. Sie haben keine getrennten Primär- und Sekundärkreisläufe, sondern nur einen Hauptkreislauf. Jetzt auch einzigartig in Deutschland, dass in einem AKW gleich zwei Reaktoren Uran und Plutonium spalten. Der Großunfall in Fukushima hat gezeigt, dass ein schwerer Störfall in einem Reaktor auch zur Verstrahlung des Nachbarreaktors und so zur Unbegehbarkeit und Steuerlosigkeit führen kann.

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30. Dezember 2011

Radioaktive Emissionen im Atomkraftwerk Gundremmingen

Während des letzten Brennelementewechsels im Atomkraftwerk Gundremmingen wurden ebenso wie bei den Wechseln in den Vorjahren stark ansteigende Radionuklidkonzentrationen in der Abluft festgestellt. Diese erhöhten Strahlenwerte hielten bis etwa drei Wochen nach dem Elementwechsel an. Auf unsere Anfrage zum Plenum vom 24. Oktober wurden mir die Konzentrationsdaten in Becquerel pro Kubikmeter in der Abluft zugänglich gemacht, aber nicht das Volumen der emittierten Abluft.
Während der Zeit des Brennelementewechsels lagen die Emissionswerte zeitweise um das 500fache über den Werten im Normalbetrieb.

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Immer wieder: Brennelementeschäden in Gundremmingen; hier: Jahresrevision 2011

Noch keine drei Wochen nach Abschluss einer siebenwöchigen Revision Anfang November 2011 sind offenbar schon wieder Brennelemente im Block C des Atomkraftwerks Gundremmingen undicht geworden. Dies wirft Fragen über die Qualität der Untersuchungen des Betreibers, zur Atomaufsicht in Bayern und auch zur Qualität der eingesetzten Brennelemente auf. Da es sich um mehrere beschädigte Brennelemente handelt, bitten wir bei den entsprechenden Fragen um Einzelangaben für die jeweiligen Brennelemente.

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