Nachfragen zur Informiertheit der Bayerischen Atomaufsicht über Vorkommnisse in Bayerischen Atomkraftwerken unterhalb der Meldeschwelle
Laut der Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) auf meine Schriftliche Anfrage „Informiertheit der Bayerischen Atomaufsicht über Vorkommnisse in bayerischen Atomkraftwerken, die als nicht meldepflichtig eingestuft wurden“ (Drucksache 16/16514) erhält das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) Informationen über Ereignisse/Vorkommnisse unterhalb der Meldeschwelle nur durch Vor-Ort-Besuche auf den Anlagen Grafenrheinfeld, Isar 1 und 2 und Gundremmingen B und C.
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